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Thüringen Thüringen: Tante nach Tod der Nichte durch Hunde vor Gericht

Von CLAUDIA GÖTZE 24.03.2011, 11:38
Ein dreijähriges Mädchen aus Thüringen ist in Sachsenburg von Kampfhunden angefallen und totgebissen worden. Die vier American Staffordshire Terrier-Mischlinge fielen auch über die Urgroßmutter des Mädchens her. (FOTO: ANDREAS STEDTLER)
Ein dreijähriges Mädchen aus Thüringen ist in Sachsenburg von Kampfhunden angefallen und totgebissen worden. Die vier American Staffordshire Terrier-Mischlinge fielen auch über die Urgroßmutter des Mädchens her. (FOTO: ANDREAS STEDTLER) CARDO

NORDHAUSEN/DPA. - Die Mutter durchlebtim Gerichtssaal die qualvollen Stunden nachdem Tod ihrer Tochter noch einmal: Mit Tränenin den Augen und einem Knuddeltier ihres Kindesim Schoß verfolgt die schwarz gekleidete Fraugestern den Prozessauftakt im AmtsgerichtNordhausen. Ihrer Schwester, die wegen fahrlässigerTötung angeklagt ist, kann sie nicht in dieAugen schauen. Als Details zum Tod ihres einzigenKindes zur Sprache kommen, verlässt sie mitihrem Mann vorübergehend den Gerichtssaal- zu groß ist der Schmerz.

Die Dreijährige war vor dem Pfingstwochenende2010 mit seiner Großmutter zu Besuch bei derTante, als sich die vier American StaffordshireTerrier-Mischlinge urplötzlich auf die beidenstürzten und fürchterlich zubissen. Die Tierewaren durch eine Hundeklappe - unbemerkt vonder Besitzerin - in das Wohnhaus gelangt.

Die 71-Jährige, die das zappelnde undschreiende Kind auf dem Arm hielt, wurde beidem Angriff umgestoßen. Die Hunde bissen massivauf das Mädchen ein. Die Kleine verblutetenach Angaben der Gerichtsmedizinerin GittaMall an "Hunderten Bissen". Die Tiere hättenein "zielgerichtetes Beutefangverhalten" gezeigt."Sie wollten an das Kind", sagte WolfsforscherinDorit Feddersen-Petersen aus Kiel.

Die 45 Jahre alte Hundebesitzerin soll zurTatzeit im Garten gewesen und erst durch Blutan einem der Hunde auf das tragische Unglückaufmerksam geworden sein. Nach Auffassungder Mühlhäuser Staatsanwaltschaft war siemit der Haltung der Tiere überfordert. DieHunde waren unmittelbar nach den tödlichenBissen mit ihrem Einverständnis eingeschläfertworden. Die Großmutter, die vergeblich versuchte,ihr Enkelkind zu schützen, wurde schwer verletzt.

Die Angeklagte erklärte, ihr tue alles unendlichleid und sie entschuldigte sich bei den Eltern,die als Nebenkläger auftreten. Die Hunde hättenzuvor niemanden angegriffen oder verletzt.Wegen der Tiere war die Familie jedoch zerstritten.Weil ein Bruder der Angeklagten Angst vorden Hunden hatte, wurden bei Familienfeierndas Haus der Angeklagten gemieden. Auch einNachbar und der Vater der Angeklagten hattenvor den Tieren gewarnt. Die anderthalb Jahrealten Tiere waren weder angemeldet noch versichert.

Nach Angaben von Expertin Feddersen-Petersenhatte die 45-Jährige das Gefühl, die Hundegut erzogen zu haben. Früher oder später wäresie jedoch selbst gefährdet gewesen, weildie Hunde nicht "sozialisiert" gewesen seienund nicht gelernt hätten, mit anderen Hundenoder fremden Menschen zurechtzukommen. Ihnenseien zudem im Haus und auf dem Grundstückkeinerlei Grenzen gesetzt worden. "So einHunderudel ist immer sehr gefährlich", sagtedie Gutachterin.