Streit um rückwirkende Gebühren könnte nach Karlsruhe gehen

Magdeburg - Im Streit um lang rückwirkende Gebühren für Trink- und Schmutzwasser in Sachsen-Anhalt wollen Betroffene Musterklagen bis zum Bundesverfassungsgericht bringen. «Wir gehen davon aus, dass wir diesen Weg bis zum Ende gehen müssen, bis zum Bundesverfassungsgericht», sagte Wolf-Rüdiger Beck vom Initiativen-Netzwerk Kommunalabgaben Sachsen-Anhalt (Inka) am Freitag in Magdeburg. Der Verein Interessengemeinschaft Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband und Inka unterstützen zwei Musterklagen - nur so sei das Prozesskostenrisiko zu tragen.
Der Zweckverband hat laut Interessengemeinschaft etwa 18 000 Bescheide verschickt. Es habe rund 15 000 Widersprüche gegeben. Beim Schmutzwasser gehe es um Beiträge zwischen 5000 und 10 000 Euro, beim Trinkwasser um durchschnittlich rund 900 Euro. Landesweit sollen mehrere zehntausend Grundstücksbesitzer betroffen sein.
Der Streit um die Beiträge für teils Jahrzehnte zurückliegenden Anschlüsse beschäftigt die Justiz schon länger. Erst im Februar hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg den Zweckverbänden den Rücken gestärkt und die Beiträge als rechtmäßig eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht urteilte anders und erklärte eine Reihe von Bescheiden aus Brandenburg für unwirksam. (dpa/sa)