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Schweinemast Schweinemast: Gericht spricht Rehhahn frei

25.01.2010, 09:24

MAGDEBURG/DPA/MZ. - Dabei handele es sich aber weder um Bestechung eines Amtsträgers noch um Abgeordnetenbestechung. Rehhahn wollte mit dem Geld erreichen, dass sich der Gemeinderat nochmals mit einem auf Eis liegenden Investitionsprojekt beschäftigt, das unter anderem eine Schweinemastanlage umfasste.

Bürgermeisterin keine Amtsträgerin

Das Amtsgericht in Wolmirstedt und in zweiter Instanz das Landgericht Magdeburg hatten Rehhahn 2008 wegen Bestechung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 5 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hob diese Verurteilung nach der Revision Rehhahns im Mai 2009 jedoch auf. Zur Begründung hieß es, eine klassische Bestechung liege nicht vor, weil nach dem Strafgesetzbuch nur Amtsträger bestochen werden könnten - Mitarbeiter von Behörden oder Verwaltungen. Die Bürgermeisterin berufe den Gemeinderat aber als gewählte Mandatsträgerin ein. Sie sei dabei dem politischen und nicht dem amtlichen Bereich zuzuordnen.

Das Landgericht Magdeburg musste nun klären, ob Rehhahn die Stimme der Bürgermeisterin Karin Osterland im Gemeinderat kaufen wollte, was ein Fall von Abgeordnetenbestechung wäre. Dies verneinte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg, nachdem er die Kommunalpolitikerin nochmals als Zeugin gehört hatte. Allein das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen, ist nicht gleichzusetzen mit einem Stimmenkauf. Im übrigen verwies der Richter auf die rechtliche Würdigung des Oberlandesgerichts (OLG).

Osterland wiederholte ihre Aussagen, wonach ihr Rehhahn am 6. Dezember 2005 zweimal 10 000 Euro anbot, was sie abgelehnt habe. "Ich habe extra noch mal nachgefragt, ob es für die Gemeinde bestimmt ist, und habe es dann so verstanden, dass es für mich persönlich gedacht war." Rehhahn räumte das Geldangebot wie schon in den früheren Verfahren ein. Das Geld, das letztlich nie floss, sei aber für "nachhaltige Projekte" in der Gemeinde gedacht gewesen. Er bedauere es, wenn "Missverständnisse" entstanden seien.

Staatsanwalt Peter Hartig plädierte wie die Verteidigung für Freispruch, machte aber keinen Hehl daraus, dass dies seinem Rechtsempfinden widerspricht. "Dieses Verhalten mag aufgrund der rechtlichen Beurteilung durch das OLG straffrei bleiben, aber ich halte es für verwerflich und es ist zu missbilligen", sagte er mit Blick auf Rehhahns Geldangebot. Im Strafgesetzbuch gebe es eine "bedauerliche Regelungslücke".

"Unschönes Gefühl"

Rehhahns Verteidiger hatten bereits im ersten Prozess argumentiert, dass eine ehrenamtliche Bürgermeisterin keine Amtsträgerin und somit strafrechtlich nicht zu bestechen sei. "Dem Gefühl nach ist das unschön, aber bestrafen kann man nicht für ein unschönes Gefühl", hatte Anwalt Hans-Hein Thomas damals zur Empörung von Schweinemast-Gegnern erklärt.

Rehhahn hatte in dem Fall ein Konsortium aus einer niederländischen Tierzuchtfirma, einem Windanlagenbetreiber und einem Forstwirt vertreten, die einen früheren Militärflugplatz entwickeln wollten. Da die Gemeinde die Schweinemast ablehnte, machte sie ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke geltend - zu Unrecht, wie Gerichte feststellten.