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Straßenbaubeiträge und Gesetze Warum nur ein Teil der Anwohner der Pothofstraße in Gatersleben zahlen muss

„Wir müssen die Beiträge erheben“, erklärt die Bürgermeisterin mit Hinweis auf die Kommunalaufsicht.

Von Regine Lotzmann 28.07.2021, 10:00
So sah es während der Bauarbeiten aus in der Pothofstraße in Gatersleben.
So sah es während der Bauarbeiten aus in der Pothofstraße in Gatersleben. (Foto: Frank Gehrmann)

Gatersleben/MZ - Es wird Risse geben, mitten hindurch durch die Gaterslebener Pothofstraße. Denn während die Anwohner in der Mitte nichts mehr zum Straßenausbau hinzugeben müssen, sollen die Anwohner am Anfang und am Ende der Straße zahlen.

„Denn die Bauabschnitte 1 und 3 wurden bereits 2018 fertiggestellt. Das bedeutet, dass die Beitragspflicht dort noch besteht“, erklärte Seeland-Bürgermeisterin Heidrun Meyer (parteilos) auf der jüngsten Stadtratssitzung.

Das vom Land erlassene Gesetz, wonach die Bürger nicht mehr am Straßenausbau beteiligt werden sollen, habe da nämlich noch nicht gegriffen. „Dort können laut Gesetz also noch Beiträge erhoben werden - wobei: Können heißt nicht können, da wir uns in der Konsolidierung befinden“, meinte Meyer weiter.

„Die Kommunalaufsicht hat gesagt, dass wir da keine Entscheidungsfreiheit haben. Wir müssen die Beiträge erheben.“ Die betroffenen Bürger seien bereits informiert. Stadtrat Mario Lange (BIG Seeland) erinnerte an die Zuschüsse, die das Land für solche Fälle bereithalten wollte.

„Das Land stellt 15 Millionen Euro zur Verfügung - das reicht hinten und vorne nicht“, sagte die Bürgermeisterin. Meinte aber: „Wir werden einen Antrag stellen und werden sehen, ob wir da reinkommen.“

Das sei aber nur für den zweiten Bauabschnitt - also für das Mittelstück der Pothofstraße - möglich, der aufgrund von Komplikationen erst später fertiggestellt wurde. Lange könne sich aber gerne mit dem Fachamt der Stadt in Verbindung setzen und seine Informationen, die er in einem Fernsehbericht gesehen hatte, einbringen.