Angst vor Gewalt Waffenschein im Salzlandkreis: Mehr scharfe Waffen im Umlauf

Aschersleben - Im Salzlandkreis steigt die Zahl der Inhaber von Kleinen Waffenscheinen. Mit dieser Lizenz dürfen Schreckschusspistolen sowie Signal- und Reizstoffwaffen mitgeführt werden. „Aktuell sind 1.305 Personen Inhaber eines Kleinen Waffenscheins, 2018 waren es 1.190“, so Marianne Bothe, Sprecherin des Salzlandkreises, zu den aktuellen Zahlen der Waffenbehörde.
Wer sich eine Waffe anschafft, auch wenn es nur eine Schreckschusspistole ist oder eine Waffe, die Reizgas abgibt, bei dem schwingt in der Regel Angst mit. Zum Beispiel vor Einbrechern oder vor offener Gewalt auf der Straße, weiß Polizeisprecher Marco Kopitz.
Dabei sind die realen Bedrohungen in den vergangenen Jahren nicht gewachsen. Die aktuelle Kriminalstatistik des Salzlandkreises zeigt einen rückläufigen Trend bei Wohnungseinbrüchen und stagnierende Zahlen bei Rohheitsdelikten.
Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich und nicht registriert
Wie viele Schreckschusswaffen es im Salzlandkreis gibt, ist in keiner Statistik aufgeführt, denn die sind frei verkäuflich und müssen nicht registriert werden. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich legal eine Schreckschusswaffe kaufen. Außerdem dürfen keine Vorstrafen registriert sein.
Dazu holt die Waffenbehörde einen Auszug aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie ein Auszug aus dem Bundeszentralregister des Antragstellers ein.
In Deutschland dürfen nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden. Das Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt spielt hier eine Rolle. Nur damit und unter der Angabe des Kalibers auf dem Verschluss darf eine Schreckschusswaffe erworben werden.
Zahl der Schusswaffen in privater Hand ist gestiegen
Auch die Zahl der Schusswaffen, die im Salzlandkreis in privater Hand sind, steigt. Laut Behörde gab es 2018 insgesamt 11.647 Waffen, 2019 sind es bereits 11.757 Waffen. 2.128 Menschen verfügen über eine Waffenbesitzkarte, die für den Besitz einer scharfen Waffe Voraussetzung ist. Damit hat jeder Besitzer einer solchen Erlaubnis im Schnitt 5,5 Waffen im Waffenschrank.
Für das Führen einer Waffe benötigt man allerdings den Großen Waffenschein. „Waffenbesitzkarten können von Jägern, Sportschützen, Brauchtumsschützen, Waffen- und Munitionssammlern, Waffen- oder Munitionssachverständigen, Schützenvereinen oder aus besonderem Anlass, wie zum Beispiel von einem Mitarbeiter eines Zoos zur Sedierung von Tieren, beantragt werden“, erklärt Bothe.
Schreckschusswaffe darf nur bei Notwehr benutzt werden
Die Polizei sieht die steigende Anzahl von Schreckschusswaffen kritisch. Hinzu komme: Wer Waffen bei sich trägt, müsse damit rechnen, dass der Täter in einer solchen Situation seine Gewaltbereitschaft oder Aggressivität weiter steigere.
Worauf die Polizei auch hinweist: Wer eine Schreckschusswaffe hat, darf diese nicht in der Öffentlichkeit abfeuern, es sei denn, es besteht Notwehr. Außerdem darf eine Schreckschusswaffe nicht auf öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele mitgenommen werden. (mz)