Flugverkehr Starts und Landungen auf dem Flughafen Cochstedt wieder erlaubt
Ab 1. April sind Flüge bei Tag und Nacht für Luftfahrzeuge bis 5,7 Tonnen zugelassen.

Cochstedt/MZ - Auf dem Flughafen Cochstedt sind wieder Starts und Landungen erlaubt. Darüber informiert das Landesverwaltungsamt als obere Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde in einer Pressemitteilung. Demnach dürfen ab dem 1. April Flüge bei Tag und Nacht für alle zugelassenen Luftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse bis 5,7 Tonnen stattfinden.
Grundlage dieser Entscheidung ist das vom Landesverwaltungsamt geprüfte Betriebskonzept des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das DLR betreibt den Flughafen Cochstedt.