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Blaulicht Polizei Salzlandkreis: 85-Jähriger im Krankenfahrstuhl - Versicherung zwei Tage abgelaufen

Die Polizei hat in Hoym einen Rentner in einem Krankenfahrstuhl angehalten, weil seine Versicherung seit zwei Tagen abgelaufen war.

Aktualisiert: 02.03.2022, 14:29
Auch für Krankenfahrstühle gilt laut Polizei im Salzlandkreis die Versicherungspflicht.
Auch für Krankenfahrstühle gilt laut Polizei im Salzlandkreis die Versicherungspflicht. Symbolfoto: imago

Hoym (vs) - Am Mittwochvormittag, 2. März, kontrollierte die Polizei einen 85-Jährigen, der mit einem Krankenfahrstuhl auf der Nachterstedter Straße in Hoym unterwegs war. Der Mann war trotz des fortgeschrittenen Alters verkehrstüchtig, daher gab es diesbezüglich keine Beanstandungen, so die Beamten.

Bei der Kontrolle des Krankenfahrstuhls stellten die Beamten allerdings ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem letzten Jahr fest. Offenbar hatte der Rentner versäumt sich zum 1. März ein neues Versicherungskennzeichen zu beschaffen. "Für alle an dieser Stelle noch einmal der Hinweis. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem 1. März und endet mit dem letzten Tag im Februar des Folgejahres", heißt es in einer Pressemitteilung.

Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem damit einhergehenden Fehlen des Versicherungsschutzes könne nicht nur bei einem Unfall empfindliche Folgen nach sich ziehen.