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Wahlkampf bei den Nachbarn Plakate der Harzer FDP-Kandidatin Denise Köcke hängen in Giersleben

Dort ist sie aber nicht wählbar. Doch verboten ist das nicht.

Von Detlef Anders 24.09.2021, 16:15
Zwei Plakate der Harzer Kandidatin hängen in Giersleben, wo sie gar nicht wählbar ist.
Zwei Plakate der Harzer Kandidatin hängen in Giersleben, wo sie gar nicht wählbar ist. Fotos (2): Frank Gehrmann

Giersleben/MZ - Es ist Bundestagswahl und allerorten buhlen die Parteien und ihre Direktkandidaten mit Plakaten um die Wählergunst. Das ist auch in Giersleben so.

Allerdings fallen dort gegenwärtig vor allem Plakate auf, die für einen Anschluss an das Glasfasernetz werben. Die Bundestagswahl scheint in den Hintergrund getreten zu sein. Wer sich doch für die Werbung der etablierten Parteien interessiert, der vermisst in Giersleben vielleicht die SPD und die Grünen. Er sieht aber auf zwei FDP-Plakaten auch das Bild von Denise Köcke.

Sie ist die Direktkandidatin für den Wahlbezirk Harz, Aschersleben und Seeland. In Giersleben, das als Mitgliedsort der Verbandsgemeinde Saale-Wipper zum Wahlbezirk Bitterfeld-Anhalt gehört, ist sie jedoch gar nicht wählbar. Hatten da ein paar Harzer Wahlkämpfer den Überblick verloren?

„Giersleben kenne ich nicht“, gesteht Denise Köcke, von der MZ auf den falschen Standort angesprochen. Der Ort gehört ja auch nicht zu ihrem Wahlbezirk, auch wenn der 937 erstmals erwähnte Ort nur wenige Kilometer hinter Aschersleben zu finden ist und sich 2014 ein Drittel der Einwohner für eine Eingemeindung nach Aschersleben aussprach. Zwei Drittel waren jedoch dagegen und so gehört Giersleben - 2015 immerhin als schönstes Dorf des Salzlandkreises und 2020 mit einem der Demografiepreise des Landes ausgezeichnet - zur Verbandsgemeinde Saale-Wipper.

Nur wenig Wahlwerbung zu  sehen.
Nur wenig Wahlwerbung zu sehen.
Foto: Frank Gehrmann

Denise Köcke bedankte sich jedoch für den Hinweis. „Wir werden das beheben“, sicherte sie am Dienstag zu. Die Wahlhelfer, die die Plakate für sie hängen, machen das ehrenamtlich, bat sie um Verständnis für das Versehen. Absichtlich wurden die Plakate wohl nicht falsch aufgehängt, auch wenn der Standort am Ortsausgang in Richtung Schierstedt eine Einstimmung der Schierstedter in den Bereich des Möglichen rücken lässt. Doch ein solches Verfahren wäre nicht verboten.

„Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, dass Wahlwerbung nur innerhalb der Grenzen eines Wahlkreises stattfinden darf. Die Parteien und Kandidaten sind für ihre Wahlwerbung selbst verantwortlich“, erklärt Annette Albrecht von der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Es sei grundsätzlich möglich, dass in Orten, die an der Grenze zwischen zwei Wahlkreisen liegen, wie eben hier zwischen Wahlkreis 68 Harz und Wahlkreis 71 Anhalt, Wahlplakate beider Wahlkreiskandidaten einer Partei aufgehängt werden.