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Neues zur Geflügelpest im Salzlandkreis Neues zur Geflügelpest im Salzlandkreis: Stallpflicht gilt ab sofort nicht mehr

05.04.2017, 14:27
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild „Geflügelpest Sperrbezirk“.
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild „Geflügelpest Sperrbezirk“. dpa-Zentralbild

Bernburg - Eine gute Nachricht hat am Mittwoch die Verwaltung des Salzlandkreises verkündet: Die Freilandhaltung von Geflügel ist ab sofort flächendeckend wieder im gesamten Salzlandkreis möglich.  

Bislang galt in dessen östlichem Bereich, darunter die Städte Nienburg und Bernburg, noch die Stallpflicht aufgrund der nahen Wildvogel-Rastplätze. Zu beachten sei aber, dass Geflügel im Freien nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden darf.

Weiterhin gilt, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden dürfen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich sein. (mz)