Jobcenter Salzlandkreis Jobcenter Salzlandkreis: Kreistag stimmt für Thomas Holz als Chef

Aschersleben/Bernburg - Es gab durchaus einige Kontroversen in der nicht-öffentlichen Debatte um die Bestellung von Thomas Holz zum neuen Chef des Jobcenters. Entsprechend unterschiedlich stimmten am Ende einzelne Kreistagsmitglieder ab. Dennoch folgte der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwochabend mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung.
Demnach kann Holz, bis dato noch Chef der Agentur für Arbeit im Salzlandkreis, zum 1. Oktober Leiter des Eigenbetriebs werden. Er wird sich fortan als Nachfolger von Edith Völksch um die Langzeitarbeitslosen in der Region kümmern.
Gleichzeitig billigte der Kreistag auch die Gehaltsforderungen, die über den derzeit gültigen Tarifvertrag hinausgehen. Holz hatte zuvor Landrat Markus Bauer (SPD) erklärt, Holz werde den Job nur antreten, wenn er so viel verdiene wie seine Vorgängerin (die MZ berichtete).
Fraktion Die Linke/UWG fordert Ausschreibung
Das Problem: Völksch wurde nach einem anderen Tarifvertrag bezahlt. Die Forderung stieß in Teilen des Kreistages auf Kritik, die Fraktion Die Linke/UWG forderte am Mittwoch per Änderungsantrag sogar die öffentliche Ausschreibung der Stelle. Zweifel an Holz' Fähigkeiten gab es indes nicht.
Ob Holz den Job tatsächlich zu seinen Konditionen antreten kann, hängt nun noch von den Ausnahmegenehmigungen des Innenministeriums und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Sachsen-Anhalt ab. Das Ministerium wollte sich auf MZ-Nachfrage zum konkreten Fall nicht äußern.
Ein Sprecher teilte am Donnerstag lediglich mit, dass Abweichungen von tarifrechtlichen Vorschriften nach der Kommunalverfassung grundsätzlich möglich seien. Ein Antrag dazu werde „selbstverständlich sorgfältig geprüft“.
Die Kreisverwaltung teilte mit, sich zu Personalangelegenheit grundsätzlich nicht zu äußern. Zudem kritisierte Sprecherin Alexandra Koch, dass sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Kreistagsmitglieder seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Ein Bewerber, ein Auftragnehmer oder ein Vertragspartner muss auf die Vertrauenswürdigkeit der Kreisverwaltung bauen können.“ (mz)