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Falsch kalkuliert Hecklingen ermittelt die Kosten für Bestattungen neu

Warum sich die Nutzungsentgelte mitunter verdreifachen müssten und was Cochstedt vorschlägt.

Von Detlef Anders 31.10.2021, 11:00
In Cochstedt, hier eine Archivaufnahme,  sollen die Friedhofsgebühren steigen und die Nutzungsdauer der Grabstellen  verringert werden.
In Cochstedt, hier eine Archivaufnahme, sollen die Friedhofsgebühren steigen und die Nutzungsdauer der Grabstellen verringert werden. Foto: Frank Gehrmann

Cochstedt/MZ - Die Friedhofsgebühren werden für die Hinterbliebenen in der Stadt Hecklingen bald stark steigen. Wie hoch, darüber wird der Stadtrat am Donnerstag, 4. November, befinden.

Die Stadtverwaltung hat eine kostendeckende Gebührenerhebung vorgeschlagen. In einer Arbeitsberatung mit Stadt- und Ortschaftsräten wurden allerdings bereits vor einigen Monaten Vorschläge für eine niedrigere Kostendeckung, durch die die Differenz der Allgemeinheit der Steuerzahler auferlegt werden würde, als tragbar angesehen.

Im Cochstedter Ortschaftsrat gab es dazu eine differenziertere Betrachtung. Die drei anwesenden Ratsmitglieder sprachen sich dennoch einhellig gegen eine 100-prozentige Kostendeckung aus. Zwei Ratsmitglieder plädierten für eine 75-prozentige Kostendeckung, einer für die vorliegende Variante mit 80-prozentiger Kostendeckung.

Sterben wird drastisch teurer

„Uns ist bewusst, dass wir zum Teil eine sehr drastische Gebührenerhöhung vornehmen müssten“, stellte Hecklingens Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) klar. „Zum Teil das Dreifache von der alten Gebühr!“ Aber die alte Gebührensatzung sei der Stadt einst „als kostendeckend verkauft worden“, war es aber leider nicht. Laut Nachkalkulation habe der Kostendeckungsgrad gerade einmal 30 Prozent betragen. „Das ist in unserer Finanzsituation nicht akzeptabel“, so Epperlein.

Epperlein weiß, dass das Thema Brisanz hat. Aber die Stadt sei verpflichtet, eine kostendeckende Kalkulation vorzulegen. Was der Stadtrat daraus macht, stehe auf einem anderen Blatt. „Das ist keine Mondgebühr, das sind ja die anfallenden Kosten“, unterstrich Epperlein. Diese müssten auf die einzelnen Grabstellen umgelegt werden. Es könnte auch eine nicht kostendeckende Gebühr beschlossen werden, sagte er. „Alles was wir nicht kostendeckend erheben, müssen wir aus anderen Steuereinnahmen bezahlen“, wies er hin.

„75 Prozent könnte ich als Bürgermeister vertreten“

Bei voller Kostendeckung würde das Erdwahlgrab in Cochstedt künftig 1.280 Euro kosten, bei 80-prozentiger Deckung 1.024 und bei 75-prozentiger Deckung 960 Euro. Bei einer Bestattung im anonymen Urnenhain stehen Zahlen von 703, 562 oder 527 Euro zur Disposition. Derzeit sind es bei einem Erdwahlgrab in allen Orten einheitlich 436 Euro bei 20 Jahren Nutzung und 654 Euro bei 30 Jahren Nutzung. Bei der Bestattung im anonymen Urnenhain sind derzeit 391 Euro bei 20 Jahre Nutzung fällig. Die Nutzungsdauer aller Grabstellen soll künftig nur noch 15 Jahre betragen.

„75 Prozent könnte ich als Bürgermeister vertreten“, sagte Epperlein mit Hinweis auf die Kommunalaufsichtsbehörde, die die Differenz der Stadt möglicherweise vom Liquiditätskredit streichen könnte. Bei geringeren Prozentsätzen müsste er bei einem möglichen Stadtratsbeschluss Widerspruch einlegen.

Was wäre gerechter?

Das Thema Gerechtigkeit sprach Epperlein auch an. Wäre es gerechter, wenn nur diejenigen, die eine Leistung in Anspruch nehmen, dafür bezahlen, oder wäre es gerechter, die Kosten der Allgemeinheit aller Steuerzahler aufzuerlegen, fragte der Bürgermeister in den Raum. Epperlein wies auch darauf hin, dass die Gebühren bei sozialen Härtefällen ganz oder teilweise laut Satzung erlassen werden könnten. Dies setzte aber Offenbarungen voraus.

Die Friedhofsgebühren wurden nach drei Jahren neu kalkuliert. Hintergrund der Steigerungen sind allerdings weniger steigende Kosten als vielmehr die geringere Zahl an Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt. Die Kalkulation sieht für die neue Satzung geringere Liegezeiten vor.

Trauerhallen nur 25 Prozent

Bei den Trauerhallen, deren Nutzung derzeit in Cochstedt 42 Euro kostet, würde eine 100-prozentige Kostendeckung dazu führen, dass die Hallen vermutlich so gut wie nicht mehr genutzt werden, berichtete Uwe Epperlein. Die Verwaltung schlug daher eine 25-prozentige Kostendeckung vor. Aus „moralischen Gesichtspunkten“ sieht die Verwaltung bei Kindergräbern auch nur 25 Prozent Umlage vor. Ortsbürgermeister Wolfgang Weißbart favorisierte die Variante mit 75 Prozent Kostendeckung. Dem schloss sich Michael Freisleben an. Normen Trunte wies auf die Probleme der Stadt hin. Er plädierte für 80 Prozent. Wenn die Stadt Liquiditätseinbußen bekäme, wäre das schlecht.