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"Alte Siedlung" in Alsleben "Alte Siedlung" in Alsleben: Stadtrat gibt grünes Licht für Häuserbau

Von Susanne Schlaikier 04.09.2019, 09:56
Auf der alten Gartenanlage soll ein neues Baugebiet entstehen.
Auf der alten Gartenanlage soll ein neues Baugebiet entstehen. pülicher

Alsleben - Auf dem Gelände der „Alten Siedlung“ in Alsleben können in Zukunft Häuser gebaut werden. Zumindest, wenn es nach dem Stadtrat geht. Dieser hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes (B-Plan) mehrheitlich gebilligt.

Bereits im Dezember 2018 hatte der Rat dem B-Plan in einem beschleunigten Verfahren zugestimmt. Nun mussten unter anderem Stellungnahmen des Landkreises eingearbeitet werden.

Auf einer Fläche von rund 1,2 Hektar sollen sieben bis zehn Bauflächen entstehen. Das ist notwendig, weil die Nachfrage nach Grundstücken in Alsleben groß ist.

Keine Vögel festgestellt, die auf der Roten Liste stehen

Der Entwurf musste indes überarbeitet werden, erläuterte Christine Schwertfeger, Mitarbeiterin des Bauamtes in Saale-Wipper. Da es sich um eine alte Gartenanlage handelt, habe die Kreisverwaltung besondere Vögel oder Eidechsen auf diesem Gelände vermutet, erläutert Christine Schwertfeger vom Bauamt der Verbandsgemeinde.

Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung habe man indes keine Vögel festgestellt, die auf der Roten Liste stehen. Lediglich das Gartenrotschwänzchen wurde entdeckt, das selten, aber nicht bedroht ist. Auch gab es Überreste von Fledermäusen, so Schwerdtfeger. Auf Eidechsen habe es indes keine Hinweise gegeben.

Man habe der Behörde schließlich empfohlen, in dem neuen Baugebiet Nist- und Brutkästen für Vögel anzubringen sowie Nistkästen für Fledermäuse.

Vorsitzender des Bauausschusses ist auch der Investor

„Ich begrüße ja prinzipiell, dass gebaut wird“, sagte Ratsmitglied Peter Matern (Linke). Allerdings finde er es merkwürdig, dass beim Bauausschusses im März dieses Jahres nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Investor der Vorsitzende des Bauausschusses selbst ist. Seiner Meinung nach hätte dieser sich daher wegen Befangenheit zurückhalten müssen.

Ähnlich sieht es zwar auch Verbandsgemeindebürgermeister Jan Ochmann (CDU): „Ich sehe auch die Gefahr der Befangenheit.“ Allerdings sei der Bauausschuss lediglich ein beratender Ausschuss - und die Abstimmungsergebnisse daher nicht bindend.

Bei der Abstimmung im Stadtrat nun hielt sich der Investor zurück. Matern brachte wie schon im Bauausschuss im März erneut seine Verwunderung zum Ausdruck, dass kein Fußweg gebaut werden soll. Seiner Meinung nach wäre das entlang der Friedhofsmauer sinnvoll. „Wenn ich etwas baue, muss ich einen Fußweg bauen“, findet Matern.

Christine Schwerdtfeger entgegnet indes, dass sich die Erschließungsstraße auf dem Grundstück des Bebauungsplans befinde. „Der Investor ist nicht verpflichtet, einen öffentlichen Weg zu bauen, wo noch nie einer war.“ Dem pflichtet Ratsmitglied Ronald Henning (CDU) bei. Das Ziel in solchen Fällen sei in der Regel, die Straße irgendwann als öffentliche Straße zu widmen - und sie damit quasi der Stadt zu „schenken“. Der Entwurf des B-Plans soll nun als nächstes öffentlich ausgelegt und einsehbar werden. (mz)