Sachsen Sachsen: Rechtsextreme dürfen «Thor Steinar»-Logo weiter tragen
Dresden/dpa. - Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Dresdenam Dienstag zwei entsprechende Revisionen der Staatsanwaltschaftverworfen. Das bis 2004 genutzte Logo besteht aus zwei verflochtenenRunen: der pfeilförmigen Tyr-Rune und der Gibor-Rune, die einemstilisierten, gespiegelten «N» ähnelt. Beide gelten für sich alsKennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Tragen vonsogenannten Phantasiekennzeichen durch eine Vermischung beiderZeichen sei aber nur dann strafbar, wenn eine der Runen deutlich insAuge falle, begründete das Gericht. Dies sei hier nicht gegeben.
Wenn man mit solchen Logos nicht leben könne, müsste derGesetzgeber den Straftatbestand des Tragens von Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen erweitern, sagte der VorsitzendeRichter, Rainer Lips. «Die Strafbarkeit ist für uns hier nichtgegeben, so leid mir das tut.» Lips verwies auf ähnlicheEntscheidungen unter anderem vom Brandenburger Oberlandesgericht imSeptember 2005.
Amtsgerichte in Dresden und Leipzig hatten 2005 zwei Angeklagtevon dem Vorwurf freigesprochen, mit dem «Steinar»-Logo einKennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen zu haben. DerGeneralstaatsanwalt des Freistaates hatte bisher verfügt, dass dasalte Markenzeichen strafrechtlich verfolgt wird. Das Tragen des neuenLogos bleibt weiterhin nicht strafbar.
Das Magdeburger Landgericht muss sich an diesem Mittwoch ebenfallsmit der Marke «Thor Steinar» beschäftigen. Es entscheidet darüber, obder Inhaber eines Geschäfts in der Innenstadt seinen Laden räumenmuss. Der Mann verkauft Bekleidung der umstrittenen Marke, derVermieter sieht sich getäuscht. In Sachsen-Anhalt wird das Tragen desfrüheren «Steinar»-Logos als rechtes Propagandadelikt verfolgt.