Wirft AfD Flügel-Unterstützer raus? Wirft AfD Flügel-Unterstützer raus?: Zweideutiger Tweet bringt Pasemann in Bedrängnis

Magdeburg - Dem Magdeburger AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann droht der Parteiausschluss. Nach MZ-Informationen beschloss der Landesvorstand, ein schon laufendes Verfahren gegen Pasemann um diese Forderung zu erweitern. Ein neuer Vorwurf lautet: Pasemann habe einen Tweet im Internet veröffentlicht, der als antisemitisch gedeutet werden könne.
Es geht um eine Formulierung Pasemanns, die an den Titel des nationalsozialistischen Propagandafilms „Der ewige Jude“ erinnert. Pasemann hatte ein Bild des jüdischen Publizisten Michel Friedman veröffentlicht und getitelt: „Der ewige Friedman“. Pasemann ist Unterstützer des radikalen Flügels in der AfD, der Verfassungsschutz stuft die Gruppierung als rechtsextrem ein.
Inszenierte Kampagne gegen Frank Pasemann?
Pasemann hält das Vorgehen seines Landesvorstands für eine inszenierte Kampagne. Die Anschuldigungen seien „substanzarm und zumeist unwahr“, die beantragten Ordnungsmaßnahmen „völlig unverhältnismäßig“.
Zum Tweet sagt Pasemann, er sei „ungeschickt formuliert“. Deshalb habe er den Beitrag auch umgehend gelöscht. „Die nun unterstellten Ressentiments waren nie Beweggrund für diesen Tweet, eine Wortähnlichkeit von Tweet und NS-Propagandafilm waren mir nicht bekannt, so wie dieser Film in Teilen als auch in Gänze oder nur dem Titel nach unbekannt waren.“
Frank Pasemann bewertet die Schritte gegen sich als Intrige
Der Landesvorstand wirft Pasemann jedoch vor, nichts zur Aufklärung der aufgeworfenen Fragen beigetragen zu haben. Auch das bestreitet Pasemann auf Anfrage. Laut AfD-Landesgeschäftsstelle muss nun das Schiedsgericht der Partei über die beantragten Ordnungsmaßnahmen entscheiden.
Ursprünglich ging es in dem bereits laufenden Verfahren lediglich um eine zweijährige Ämtersperre: Ersten Vorwürfen zufolge soll Pasemann seine Mandatsträgerabgabe nicht ordnungsgemäß an die Partei entrichtet haben. Der Magdeburger Pasemann bewertet die Schritte gegen sich als Intrige. Ein erstes Parteiausschlussverfahren im Jahr 2018 sei aufgrund „offenkundiger Substanzlosigkeit gescheitert“, betont er. (mz)