Neue Verzögerung Weiter keine Generalstaatsanwältin in Sachsen-Anhalt

Magdeburg. Sachsen-Anhalt bleibt weiterhin ohne Generalstaatsanwältin. Das Oberverwaltungsgericht habe am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt, nach der die dienstliche Beurteilung für die zur Beförderung vorgesehene Bewerberin rechtswidrig ist, teilte das Gericht in Magdeburg mit. Dem Ministerpräsidenten sei somit einstweilen untersagt, die Beförderung umzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht habe damit eine Beschwerde des Ministerpräsidenten zurückgewiesen. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Das Gericht erklärte, der geforderte Leistungsvergleich von Bewerbern um ein Beförderungsamt müsse anhand aussagekräftiger, aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen erfolgen. Das sei hier nicht geschehen. Bevor das Bewerbungsverfahren weitergehe, müsse das Justizministerium zumindest eine Beurteilung neu erstellen. Zudem sei die Beurteilungspraxis insgesamt zu überprüfen.
Im Mai 2020 war Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad nach fast 20 Jahren im Amt in den Ruhestand gewechselt. Nachfolgerin sollte nach dem Willen der Landesregierung die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer werden, die derzeit die Staatsanwaltschaft in Halle führt. Die unterlegene Kandidatin hatte gegen diese Entscheidung geklagt. (dpa)