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Keine Verschärfungen geplant Weiter kein 2G+ - Warum Sachsen-Anhalt die Corona-Regeln nicht verschärft

Die Landesregierung hat die geltenden Corona-Regeln bis Ende Januar verlängert. Wenn besser abzusehen ist, wie sich die Omikron-Variante in Sachsen-Anhalt verbreitet, könnten neue Maßnahmen ergriffen werden.

Aktualisiert: 17.01.2022, 18:52
Sachsen-Anhalt will in der Gastronomie weiter an der 2G-Regel festhalten.
Sachsen-Anhalt will in der Gastronomie weiter an der 2G-Regel festhalten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbol

Magdeburg/dpa - In Sachsen-Anhalt wird es für Geimpfte und Genesene vorerst weiter keine zusätzliche Testpflicht in der Gastronomie geben. Darauf hat sich das Kabinett am Montag in einer Video-Sondersitzung verständigt. Die geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 28. Januar verlängert, wie ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur nach der Schalte bestätigte. "Eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regelung wird es bei uns nicht geben", sagte er.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Keine 2G-Plus-Regel für Gastronomie

Die Landesregierung hofft, dass nächste Woche eine "validere Datengrundlage" vorliegt. Unter anderem soll bewertet werden, wie stark sich die Verbreitung der Corona-Variante Omikron auf die Zahl der Krankenhauseinweisungen in Sachsen-Anhalt auswirkt. Denkbar wäre, dass sich die schwarz-rot-gelbe Regierung dann auf ein inzidenzabhängiges 2G-plus-Modell in Verbindung mit der Hospitalisierungsrate einigt.

Landesregierung will am 25. Januar wieder beraten

Das 2G-plus-Modell gilt nach wie vor also nur für Chöre, Volksfeste und Veranstaltungen verpflichtend und kann freiwillig in der Gastronomie umgesetzt werden. Neu ist hingegen, dass geboosterte Personen künftig schon ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Ebenfalls neu aufgenommen wurden Infektionsschutzmaßnahmen für die Hochschulen und Universitäten. Hierzu zählen etwa Abstandsregelungen, Maßnahmen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und die Anwendung der 3G-Regelung.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am nächsten Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten. Bis dahin bleibt es in der Gastronomie bei einer 2G-Regelung: Nur Genesene und Geimpfte dürfen in Restaurants, sie müssen jedoch keinen zusätzlichen Schnelltest vorweisen. Eigentlich hatten sich Bund und Länder Anfang Januar auf eine flächendeckende Umsetzung einer 2G-plus-Regel für die Gastronomie geeinigt.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte die Entscheidung der Landesregierung, vorerst kein 2G plus einzuführen. Sachsen-Anhalt als Flächenland hätte gar nicht die Möglichkeit, flächendeckend diese Testmöglichkeit sicherzustellen, sagte Dehoga-Landespräsident Michael Schmidt am Montag. Ein spontaner Restaurantbesuch wäre vielerorts damit so gut wie unmöglich. 2G plus sei ein "versteckter Lockdown", sagte Schmidt. "Viele Kollegen würden die Betriebe zumachen, weil es sich nicht lohnt."