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Mutter trank in Schwangerschaft Weil Mutter in Schwangerschaft trank: Behindertes Mädchen klagt auf Entschädigung

24.09.2020, 10:25
Weil ihre Mutter in der Schwangerschaft rheblich trank, wurde die Klägerin im Mutterleib geschädigt. (Symbolfoto)
Weil ihre Mutter in der Schwangerschaft rheblich trank, wurde die Klägerin im Mutterleib geschädigt. (Symbolfoto) www.imago-images.de

Magdeburg/Kassel - Bei einem Alkoholmissbrauch der eigenen Mutter während der Schwangerschaft haben Kinder nur bei einem versuchten Schwangerschaftsabbruch Anspruch auf Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Donnerstag hervor.

Die Kasseler Richter wiesen die Klage einer 2005 geborenen Jugendlichen ab. Sie ist von Geburt an schwerbehindert. Ursache war laut den Vorinstanzen der Alkoholkonsum der Mutter. Die Jugendliche forderte eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz für Kriminalitätsopfer. Das Land Sachsen-Anhalt hatte das abgelehnt, Alkoholmissbrauch stelle kein strafrechtlich relevantes Verhalten dar. (Az. B 9 V 3/18 R)

Mutter trank in Schwangerschaft - keine Entschädigung für behindertes Kind

„Ein vorgeburtlicher Alkoholmissbrauch während der Schwangerschaft kann auch einen tätlichen Angriff auf das ungeborene Kind darstellen“, sagte dagegen die Vorsitzende Richterin. Im vorliegenden Fall sei der Vorsatz zum Abbruch einer Schwangerschaft aber nicht erkennbar.

Laut dem Bundessozialgericht war es die erste höchstrichterliche Entscheidung dieser Art. Nach Angaben des Verbands FASD Deutschland, der Betroffene vertritt, werden bundesweit jährlich etwa 10.000 Kinder mit Schäden durch Alkohol, der so genannten fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD), geboren. (dpa)