Schonfrist während der Feiertage Weihnachtsfrieden in Sachsen-Anhalt: Wann und wo es keine Knöllchen und Bußgelder mehr gibt
In vielen Kreisen und Städten in Sachsen-Anhalt gibt es bis Ende 2025 einen Weihnachtsfrieden. Bürger bleiben dabei vorerst von unangenehmer Post verschont. Doch die Regelung gilt nicht überall.

Halle (Saale)/Magdeburg. – Viele Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt haben auch für das Weihnachtsfest 2025 wieder einen sogenannten Weihnachtsfrieden ausgerufen.
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Das bedeutet: Behörden und Vollstreckungsstellen verzichten für einen festgelegten Zeitraum auf die Zustellung belastender Bescheide, Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Weihnachtsfrieden in Sachsen-Anhalt hat Tradition
Der Weihnachtsfrieden hat in Sachsen-Anhalt vielerorts Tradition. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Landkreis zu Landkreis und von Stadt zu Stadt. Welche Gebiete sich dieses Jahr beteiligen und in welchem Zeitraum der Weihnachtsfrieden gilt, haben wir für Sie zusammengetragen.
Kreisfreie Städte
Halle (Saale)
In Halle wird der Weihnachtsfrieden vom Donnerstag, 18. Dezember 2025, bis einschließlich Donnerstag, 1. Januar 2026, praktiziert. In diesem Zeitraum verschickt die Stadt keine Bußgeld- und Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen oder Anhörungen.
Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass trotz des Weihnachtsfriedens Gesetze und Verordnungen eingehalten werden müssen. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße würden auch in diesem Zeitraum erfasst und geahndet – entsprechende Bescheide werden ab 2. Januar 2026 versandt, so Pressesprecher Drago Bock.
Magdeburg
In Magdeburg werden dieses Jahr vom 19. bis 30. Dezember 2025 keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, teilt ein Pressesprecher der Stadt Magdeburg auf Anfrage mit. Trotz ruhenden Verkehrs werde allerdings weiterhin kontrolliert.
Zusätzlich hat die Landeshauptstadt an mehreren Adventssamstagen ein kostenfreies Parken in der Innenstadt (jeweils 12 bis 20 Uhr an den Adventssamstagen) eingeführt, um den lokalen Einzelhandel zu unterstützen – Informationen hängen gut sichtbar an den Parkautomaten aus, so Pressesprecher Michael Reif mit.
Landkreise
Altmarkkreis Salzwedel
Der Altmarkkreis Salzwedel pflegt auch in diesem Jahr seine Tradition des Weihnachtsfriedens: Vom 16. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 lassen die Behörden in dieser Zeit alle Vollstreckungsmaßnahmen ruhen, damit "Freude und Besinnlichkeit in der Weihnachtszeit nicht getrübt" werden, teilt die Pressestelle mit.
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Landkreis Wittenberg
Im Landkreis Wittenberg wird in der Vorweihnachtszeit kein Weihnachtsfrieden praktiziert, heißt es von der Stadtverwaltung. Das heißt genau: Beim Verteilen von Strafzetteln, bei der Durchführung von Vollstreckungsbefehlen und ähnlichen Maßnahmen gibt es keine besondere Schonfrist rund um die Feiertage.
Es gelten demnach die üblichen Zustell‑ und Vollstreckungsfristen und ‑verfahren, ohne dass hierfür ein eigener Zeitraum festgelegt wird, teilt eine Sprecherin aus dem Büro des Oberbürgermeisters auf mit.
Landkreis Harz
Im Landkreis Harz gilt der Weihnachtsfrieden vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026. In dieser Zeit verschickt die Kreisverwaltung keine Bußgeld- oder Vollstreckungsbescheide, da die Verwaltung ohnehin geschlossen ist.
Burgenlandkreis
Im Burgenlandkreis gilt in den allgemeinen Ordnungsangelegenheiten bereits seit dem 12. Dezember 2025 ein Weihnachtsfrieden, ausgenommen Verjährungs- oder Fristfälle. Im Bereich der Vollstreckung tritt dieser dann ab 15. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 in Kraft.
In diesem Zeitraum werden beispielsweise Bußgeld- oder Kostenfestsetzungsbescheide, Ablehnungsbescheide oder Mahnungen und Kontopfändungen nicht verschickt.
Für Park- und Halteverstöße sind demnach die Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden zuständig. Dem Kreis lagen keine Informationen vor, ob diese örtlichen Behörden ebenfalls Weihnachtsfrieden praktizieren, erklärt Tobias Schlegel-Bittmann von der Pressestelle.
Saalekreis
Im Saalekreis hat die Kreisverwaltung über den Jahreswechsel hinweg keinen Weihnachtsfrieden mit festem Zeitraum beschlossen. Die Verwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr geschlossen (24. Dezember und 31. Dezember bis 6. Januar 2026), viele Abteilungen setzen die Bearbeitung einzelner Vorgänge aus. Die Umsetzung einzelner Ruhezeiten hänge aber von den jeweiligen Ämtern ab.
Landkreis Mansfeld-Südharz
In Mansfeld-Südharz besteht der Weihnachtsfrieden vom 22. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026. Innerhalb dieses Zeitraumes werden Neuschuldnern keine Vollstreckungsaufträge übergeben, keine Wohnungsöffnungen oder Vermögenspfändungen durchgeführt und keine Mahnschreiben oder Vollstreckungsankündigungen verschickt. Lediglich an vereinbarte Ratenzahlungstermine werde per E-Mail erinnert.
Salzlandkreis
Der Salzlandkreis hat für die Feiertage keine gesonderte Weihnachtsfrieden-Regelung festgelegt. Die Kreisverwaltung betont, dass es keine Notwendigkeit für einen offiziellen Verzicht auf Verwaltungsmaßnahmen gebe. Aufgrund des Kassenschlusses am Jahresende und der üblichen Personal- beziehungsweise Betriebsferien würden Belastungen wie Vollstreckungen jedoch oft automatisch zeitlich verschoben werde.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es keinen klassischen Weihnachtsfrieden mit fest definiertem Zeitraum. Allerdings verschickt die Verwaltung nach dem 15. Dezember 2025 keine Bußgeld- oder ähnliche Bescheide aus Ordnungswidrigkeiten, die nach bisherigen Erfahrungen des Fachbereichs nicht mehr unmittelbar bearbeitet werden.
Eine vollständige Abfrage aller Bereiche sei nicht möglich gewesen, erklärt eine Pressesprecherin.
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Städte
Bitterfeld-Wolfen
In Bitterfeld-Wolfen wird der Weihnachtsfrieden vom 17. Dezember 2025 bis einschließlich 7. Januar 2026 eingehalten. In diesem Zeitraum setzt die Stadtverwaltung keine Vollstreckungsmaßnahmen um und verschickt keine Bußgeldbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen, Anhörungen oder Mahnungen.
Weißenfels
In Weißenfels gilt der Weihnachtsfrieden: Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes versehen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet mit Silvesterschutz, von Mitte Dezember 2025 bis Anfang Januar 2026 verschickt das Amt keine neuen Bußgeldbescheide. Zwischen den Feiertagen sei nur eine Minimalbesetzung im Dienst, weshalb nur grobe Verstöße geahndet würden, teilt Stadtsprecherin Katharina Vokoun mit.
Halberstadt
In Halberstadt gilt für Kurzzeitparkplätze am 22. und 23. Dezember 2025: Verstöße werden lediglich mit freundlichen Hinweiszetteln statt mit Bußgeldern geahndet. Ab 22. Dezember 2025 verschickt die Stadt keine gebührenpflichtigen Verwarngeld-, Bußgeld- oder Kostenbescheide mehr. Schwerwiegende Verstöße wie Parken im Halteverbot, auf dem Gehweg, auf Behindertenparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrten würden aber weiterhin regulär verfolgt, erklärt die Stadtverwaltung.
Finanzämter in Sachsen-Anhalt
Anders als einige Behörden im Land haben die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt auch für 2025/26 wieder einen eigenen Weihnachtsfrieden geplant.
Zwischen 19. Dezember 2025 und 31. Dezember 2025 werde auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen, Ankündigungen von Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen, Schlussbesprechungen oder Übersendung von Prüfungsberichten verzichtet, teilt Pressesprecherin Nancy Eggeling mit. Steuerbescheide würden jedoch weiterhin versandt, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten.