Kontakte, Schulen und Co. Was die Notbremse für Sachsen-Anhalt bedeutet

Magdeburg/Halle (Saale) - Die Menschen in Sachsen-Anhalt müssen sich ab dem Wochenende auf neue Corona-Beschränkungen einstellen. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte. In Sachsen-Anhalt betrifft das alle Kreise. Was bedeutet das für die Menschen?
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Ab 22 Uhr darf grundsätzlich niemand mehr die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen. Ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen tritt diese Maßnahme in Kraft. Bei gewichtigen Gründen ist von dem Verbot abzusehen. Darunter zählen unter anderem das Gassigehen mit dem Hund oder der Weg zur Arbeit. Alleine Spazierengehen und Joggen sind bis Mitternacht erlaubt. Alle Kreise und Städte sind davon betroffen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig; Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Auch hier gilt die Inzidenz von 100 als kritischer Wert, den derzeit alle Kreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalt reißen.
SCHUL- UND KITASCHLIESSUNGEN: Bei einer Inzidenz von 100 bis 165 müssen die Schulen einschließlich der berufsbildenden Schulen Wechselunterricht organisieren. Liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche bei 165 oder höher, muss der Präsenzunterricht laut erweitertem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt werden. Ausnahmen für Abschluss- und Förderklassen bleiben aber möglich. Auch die Kitas blieben geschlossen. Eine Notbetreuung werde aber sichergestellt. Aktuell würde diese Vorschrift - gemessen an den RKI-Zahlen - in Halle, dem Saalekreis, dem Burgenlandkreis und dem Harz Anwendung finden.
LÄDEN: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Das Shoppen vor Ort wäre gemessen an den Inzidenzen demnach aktuell nur in Magdeburg, dem Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und dem Landkreis Wittenberg gestattet.
KULTUREINRICHTUNGEN: Überschreitet der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100, sollen Theater, Opern, Konzerthäuser, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten nicht öffnen dürfen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Das soll gelten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz wieder mehrere Tage lang unter 100 liegt.