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Unwetterwarnung Gefahr durch umstürzende Bäume: DWD warnt vor Orkanböen im Oberharz

Im Oberharz könnte es am Mittwoch stürmisch werden: Rund um den Brocken werden starke Orkanböen erwartet. Der Deutsche Wetterdienst hat eine Unwetterwarnung herausgegeben.

Aktualisiert: 27.12.2022, 19:53
Der DWD warnt am Mittwoch vor Sturmböen in Oberharz.
Der DWD warnt am Mittwoch vor Sturmböen in Oberharz. Archivbild: Matthias Bein/dpa

Wernigerode/dpa - In den höchsten Lagen des Harzes muss am Mittwoch mit Orkanböen gerechnet werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gab am Dienstag eine entsprechende Unwetterwarnung für Lagen über 1.000 Meter heraus.

Unwetterwarnung: Deutscher Wetterdienst warnt vor Sturmböen im Oberharz

Der Brocken als höchste Erhebung des Harzes ist 1.141 Meter hoch. Der DWD erklärte, Bäume könnten entwurzelt werden, Äste oder Gegenstände herabstürzen.

Es wird geraten, möglichst den Aufenthalt im Freien zu vermeiden. Die Unwetterwarnung ist gültig von Mittwoch, 28.12.2022, 0 Uhr, bis Donnerstag, 29.12.2922, 0 Uhr.

Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?

Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.

Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.

Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?

Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.

Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android

Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.