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Formular statt Protokoll Unfall in Sachsen-Anhalt: Polizei verringert den Aufwand bei Bagatellunfällen

Von Julius Lukas 11.07.2016, 10:39

Halle (Saale) - Einfache Unfälle sollen künftig in Sachsen-Anhalt viel schneller abgehandelt werden als bisher. Laut Innenministerium gilt seit diesem Dienstag ein Erlass, der bei sogenannten Bagatellschäden ein vereinfachtes Verfahren vorsieht.  Seitenlange Protokolle entfallen damit bei Blechschäden. In Zukunft kann immer dann, wenn bei einem Zusammenstoß  keine Personen verletzt wurden,  die Sachlage eindeutig ist und das maximale Verwarngeld 55 Euro beträgt, eine beschleunigte Unfallaufnahme erfolgen.  Auch bei Wildunfällen soll diese eingesetzt werden.

Nur noch ein kurzes Formular

Zu einem Unfall gerufenen Polizisten werden demnach künftig in solchen  Fällen nur noch vor Ort ein kurzes Formular ausfüllen und eine Abschrift davon den  Beteiligten aushändigen. Dieser Unfallbericht enthält dann alle auch für die Versicherung relevanten Informationen und kann an diese weitergegeben werden. Für die Autofahrer bleibt damit der Aufwand in etwa gleich. Zuvor reichte auch bereits die Meldung des Unfalls bei der Versicherung.

Weniger Arbeit sollen die Neuerungen allerdings für die Polizei bedeuten.  In der Mitteilung des Innenministeriums heißt es, dass man sich von der Anwendung des vereinfachten Verfahrens eine „spürbare Entlastung beim Verwaltungsaufwand“ verspricht. Die Beamten im Land gelten derzeit  aufgrund der dünnen Personaldecke als überarbeitet. Mit dem Erlass sollen wieder mehr Freiräume entstehen. Denn immerhin machen die Bagatellunfälle etwa die Hälfte aller Unfälle auf Sachsen-Anhalts Straßen aus.  Auf das Jahr 2015 gerechnet sind das fast 40.000 Zusammenstöße.

Gewerkschaft reagiert positiv

Bisher unterschieden die Polizisten allerdings nicht nach Art und Schwere eines Unfalls. Es wurde deswegen immer eine mehrseitige elektronische Anzeige samt Bildmappe erstellt. „Das bindet natürlich Zeit und Kraft“, meint Wolfgang Ladebeck, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Entsprechend positiv bewertet er den neuen  Ministeriumserlass. „Das ist eine wichtige Arbeitserleichterung für die Polizei.“

Allerdings plädiert Ladebeck dafür, dass die Beamten, wenn sie gerufen werden, immer auch zum Unfallort  kommen. Das wird nämlich nicht in allen Bundesländern so gehandhabt. In Schleswig Holstein und Hessen etwa erfassen die Beamten die Zusammenstöße nur noch. Eine offizielle Unfallaufnahme ist dort nicht notwendig. In Sachsen-Anhalt entschied man sich allerdings gegen eine solche Verfahrensweise. „Unverändert bleibt, dass die Polizei jeden Verkehrsunfall, zu dem sie gerufen wird, aufnimmt“, teilt das Innenministerium mit.  Für Ladebeck ist das der richtige Weg. „Die Bürger haben ein Anrecht darauf, dass die Polizei sich um ihre Anliegen kümmert“, so der DPolG-
Vorsitzende. Zumal das auch für  die Prävention  wichtig sei. „Nur wenn die Vorfälle dokumentiert werden, können Unfallschwerpunkte schnell erkannt werden.“

Bei Blechschäden nicht zwingend Polizei rufen

Unberührt von dem neuen Erlass bleibt allerdings, dass bei einfachen Blechschäden die Polizei nicht zwingend gerufen werden muss. „Wenn sich beide Parteien über den Unfallhergang einig sind, dann ist das aus unserer Sicht nicht notwendig“, sagt Alexandra Kruse vom ADAC Sachsen-Anhalt. Allerdings empfiehlt sie, in jedem Fall Bilder zu machen und alle wichtigen Daten wie Namen und Kennzeichen zu notieren. „Dann hat man etwas in der Hand, wenn es doch noch zu Unstimmigkeiten kommt“, meint Kruse. (mz)