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Allgemeinverfügung Landkreis in Sachsen-Anhalt rationiert Wasser wegen Trockenheit

Der Landkreis Stendal reagiert mit einem Wasserentnahmeverbot auf die anhaltende Trockenheit der vergangenen Jahre. Auch für das Gießen von Grünflächen gelten strenge Regeln.

Aktualisiert: 23.06.2022, 17:47
Ausgetrocknet ist ein Teilabschnitt eines Flusses. Symbolfoto: Patrick Pleul/
Ausgetrocknet ist ein Teilabschnitt eines Flusses. Symbolfoto: Patrick Pleul/ dpa

Stendal (vs/mn) - Das Grundwasser wird im Landkreis Stendal knapp. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt ab heute ein Wasserentnahmeverbot bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf, teilt Kreissprecherin Angela Vogel mit.

Grundsätzlich ist es nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. „Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen“, so die Pressesprecherin. Zusätzlich ist es in der Zeit von 10 bis 18 Uhr verboten, Wasser aus privaten Brunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen.

Dürre: Landkreis Stendal verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

„Grund ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet“, heißt es in der Pressemitteilung. „Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen darauf zieht.“

Das Verbot wird damit begründet, dass wegen der Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2021 sich die Grund- und Oberflächenwasserstände im Kreis Stendal nicht erholen konnten. „Eine Verbesserung ist auch in 2022 nicht erkennbar“, so Angela Vogel. „Vermutlich werden die Wasserstände weiterhin sinken. Ein Abfluss der wenigen Niederschläge in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nur geringfügig statt. Die überwachten Grundwasserstände liegen auf einem neuen Allzeittief.“

Wer gegen das Verbot verstößt, muss im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Auf der Webseite des Landkreises Stendal findet man weitere Informationen.