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Festnahme in Helmstedt Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant? Mann aus Sachsen-Anhalt bleibt weiter in Haft

Nach seiner Festnahme in Helmstedt bleibt ein Mann aus Oschersleben weiter in Gewahrsam. Er steht in Verdacht, einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant zu haben.

Aktualisiert: 05.12.2023, 08:29
Ein Mann aus Sachsen-Anhalt soll einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben.
Ein Mann aus Sachsen-Anhalt soll einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben. Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Hannover/dpa - Der 20-Jährige, der einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben soll, bleibt vorerst in Gewahrsam. Das habe das zuständige Amtsgericht entschieden, teilte das Landeskriminalamt Niedersachsen am Dienstag mit.

Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant: Mann nach Festnahme in Helmstedt weiter in Haft

Weitere Details wollte das LKA aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen. Der Mann aus Sachsen-Anhalt war am 21. November in Helmstedt in Gewahrsam genommen worden - nach Hinweisen auf eine schwere Gewalttat. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Die Ermittler sahen den Weihnachtsmarkt in Hannover nach früheren Angaben als mögliches Ziel eines Anschlags an - das „können wir derzeit nicht ausschließen“, sagte ein LKA-Sprecher.

Lesen Sie auch: Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant - Oschersleber wegen Terrorverdacht verhaftet

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll der junge Iraker, der sich erst seit dem vergangenen Jahr in Deutschland aufhielt und in Niedersachsen einen Job gefunden hatte, darüber nachgedacht haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes mit einem Messer zu attackieren.

Mehrere Festnahmen von IS-Sympathisanten in Deutschland

Zuletzt wurden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren festgenommen, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Sie sollen mit der Terrororganisation Islamischer Staat sympathisiert haben.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums kann ein Präventivgewahrsam laut Polizeigesetz nach einer richterlichen Entscheidung zunächst 14 Tage dauern.

Dies kann nach der Prüfung durch einen Richter um weitere 14 Tage verlängert werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist demnach eine letztmalige Verlängerung um sieben Tage möglich.