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Syrien, Afghanistan, Irak Sachsen-Anhalt: 2021 wieder mehr Asylsuchende - weniger Abschiebungen

Im ersten Pandemiejahr 2020 waren weniger Asylsuchende nach Sachsen-Anhalt gekommen. Für 2021 gibt es ein Plus und Zahlen auf Vor-Corona-Niveau. Die Bedingungen für Abschiebungen sind weiter schwierig.

13.01.2022, 06:34
Im Jahr 2021 wurden laut Ministerium insgesamt 260 Menschen durch die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt abgeschoben. Foto:
Im Jahr 2021 wurden laut Ministerium insgesamt 260 Menschen durch die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt abgeschoben. Foto: dpa/ Symbol

Magdeburg/ dpa - Im vergangenen Jahr haben wieder ähnlich viele Asylsuchende Sachsen-Anhalt erreicht wie in den Jahren 2018 und 2019. Insgesamt seien es im Jahr 2021 knapp 3000 Menschen gewesen, teilte das Innenministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit. Im Jahr zuvor, dem ersten der Corona-Pandemie - hatte die Zahl mit 2244 deutlich niedriger gelegen, 2018 und 2019 waren es jeweils gut 2800 gewesen. Die meisten Neuankömmlinge stammen aus Syrien gefolgt von Afghanistan, Irak, Georgien und der Türkei.

In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (Zast) stehen laut Ministerium insgesamt 2000 Plätze zur Verfügung, die unter anderem pandemiebedingt aber nicht komplett genutzt werden können. Sie verteilen sich auf Halberstadt, Magdeburg und Bernburg. Zusätzlich stehen als Außenstelle ein ehemaliges Schullandheim in Blankenburg mit bis zu 85 Plätzen und ab dem 12. Januar bis zum 204 weitere Plätze in einer Jugendherberge in Naumburg zur Verfügung.

Derzeit sind laut Ministerium rund 1100 Menschen in der Zast untergebracht. Wann die Kapazitätsgrenze erreicht ist, hänge von der Entwicklung der Zugangszahlen ab. «Witterungsbedingt gingen in den vergangenen Jahren die Zugangszahlen in den Wintermonaten regelmäßig zurück. Dies trifft auch aktuell für Januar 2022 zu», hieß es. In der ersten Kalenderwoche seien 39 Menschen registriert worden.

Im Jahr 2021 wurden laut Ministerium insgesamt 260 Menschen durch die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt abgeschoben. Das waren nochmal weniger als im ersten Corona-Jahr 2020, als es 288 Abschiebungen gab, 2019 waren noch 563 Menschen zurückgeführt worden. Die wichtigsten Zielländer seien neben Georgien und Armenien Frankreich, Schweden und Österreich. In die europäischen Länder wurden die Menschen in der Regel aufgrund des Dublin-Abkommens zurückgeführt; sie müssen in das Land zurück, in dem sie nach ihrer Flucht aus den Heimatländern zuerst Asyl beantragt hatten.

Bis Ende November 2021 sind zudem 220 Ausländerinnen und Ausländer freiwillig aus Sachsen-Anhalt ausgereist, hieß es. Die statistischen Angaben für den Monat Dezember liegen noch nicht vor.

In Sachsen-Anhalt waren nach dem Ausländerzentralregister zum Ende November 2021 rund 6450 ausreisepflichtige Menschen registriert.
Die wichtigsten fünf Herkunftsländer dieser Ausreisepflichtigen seien Indien, Afghanistan, Benin, Guinea-Bissau und die Russische Föderation gewesen.

«Das Haupthemmnis für Abschiebungen und freiwillige Ausreisen bei ausreisepflichtigen Menschen ist die mangelnde Kooperation der betreffenden Herkunftsstaaten der Ausreisepflichtigen», erklärte das Ministerium. Bei einem Großteil der ausreisepflichtigen Menschen handele es sich um abgelehnte ehemalige Asylsuchende. Für Sachsen-Anhalt sei Indien mit knapp 860 Ausreisepflichtigen, die sich hier aufhielten, das wichtigste Herkunftsland. Es habe durch seine Botschaft im Jahr 2021 kein einziges Passersatzpapier ausgestellt. Ausreisepflichtige ohne Pass - das sei der Regelfall - könnten nicht abgeschoben werden.

Benin und Guinea-Bissau (jeweils 400 Ausreisepflichtige) hätten ihre Botschaften in Deutschland geschlossen. Wieder andere Staaten hätten zum Teil sehr bürokratische Anforderungen für Rückführungen. Dem Bund und der EU sei es 2021 praktisch kaum gelungen, eine bessere Mitwirkung der Herkunftsstaaten mit bisher mangelnder Kooperationsbereitschaft zu erreichen.

Hinzu kämen spezielle Bedingungen in der Corona-Pandemie wie reduzierte oder gestrichene Flüge sowie geforderte aktuelle PCR-Tests. Teils seien auch aufgrund der Lage in den Herkunftsstaaten keine Abschiebungen möglich, das betreffe derzeit insbesondere Afghanistan und Syrien.