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Pflege in Sachsen-Anhalt Gegen den Pflegenotstand: Knapp 500 Nachbarschaftshelfer zugelassen

Hilfe beim Einkaufen oder Kochen: Wer sich um Pflegebedürftige kümmert, kann pro Monat 125 Euro erhalten. Was man tun muss, um Nachbarschaftshelfer zu werden.

Aktualisiert: 05.12.2023, 15:56
In Sachsen-Anhalt unterstützen knapp 500 Nachbarschaftshelfende pflegebedürftige Menschen im Alltag. 
In Sachsen-Anhalt unterstützen knapp 500 Nachbarschaftshelfende pflegebedürftige Menschen im Alltag.  (Symbolfoto: dpa)

Magdeburg/MZ - Gute Nachrichten für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt: Bislang sind 482 freiwillige Nachbarschaftshelfende zugelassen worden. Das teilte das Sozialministerium Sachsen-Anhalt am Dienstag mit.

Zuverdienst von 125 Euro pro Monat

Nachbarschaftshelfende unterstützen pflegebedürftige Menschen aus ihrem Umfeld und können dafür 125 Euro pro Monat erhalten. Diesen Entlastungsbeitrag können die Hilfebedürftigen bei der Pflegekasse abrechnen.

Voraussetzung ist, dass der Helfer mit der pflegebedürftigen Person weder zusammenwohnt noch verwandt ist. Ein Nachbarschaftshelfer darf sich maximal um zwei Hilfebedürftige kümmern.

Ziel der Nachbarschaftshilfe ist es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit  in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Das Angebot der Nachbarschaftshilfe hatte die Landesregierung im Mai geschaffen - mit der Novellierung der Pflege- und Betreuungsverordnung.

Für die Zulassung ist eine Schulung notwendig

Um Nachbarschaftshelfer zu werden, muss man eine vom Land anerkannte Schulung absolvieren. Diese ist kostenlos und umfasst acht Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Teilnehmenden lernen in der Schulung, wie sie mit Bedürftigen kommunizieren und wie sie sich im Notfall verhalten. Darüber hinaus erfahren sie etwas über Krankheitsbilder und Rechtliches.

"Mit den Schulungen möchten wir erreichen, dass sich die Teilnehmenden auf ihre zukünftige Aufgabe, eine hilfsbedürftige Person zu unterstützen, gut vorbereitet fühlen und die vermittelten Informationen sicher anzuwenden wissen“, sagt Stefanie Hamacher, Projektmitarbeiterin der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt.

Wer bereits einen entsprechenden Berufs- oder Studienabschluss im Pflegebereich hat, muss keine weitere Schulung absolvieren, um als Nachbarschaftshelfer zugelassen zu werden.

Es ist erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird

Sozialministerin Petra Grimm-Benne

Von den 482 zugelassenen freiwilligen Helfenden erwarben nach Angaben des Sozialministeriums 273 die entsprechende Qualifikation über die Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA).

"Es ist erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Das zeigt, dass ein großes Interesse an Hilfeleistungen für alte und pflegebedürftige Menschen besteht", sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).

"Die positiven Rückmeldungen der ersten ausgebuchten Schulungstage bestätigen, dass wir mit der Nachbarschaftshilfe ein erhebliches Potenzial zur Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem vertrauten sozialen Umfeld auffangen und nutzbar machen können."