Spielplätze, Geschäfte, Pflegeheime Neue Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt - Kontaktbeschränkung wird gelockert

Magdeburg - Sachsen-Anhalt lockert die bestehenden Corona-Regeln deutlich. Am Samstagmittag stellten Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Minister die inzwischen 5. Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt vor. Die MZ dokumentiert die wichtigsten Punkte.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Von Montag an dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt. Zudem muss es künftig keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
„Neben dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist es auch notwendig, dass wir schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in unserem Land zurückkehren. Dem dienen die heute beschlossenen Erleichterungen", so Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Für eine Entwarnung sei es dennoch zu früh. "Die Pandemie ist nicht überwunden. Daher bitte ich alle Menschen in unserem Land: Halten Sie sich weiter an bestehende Auflagen.“
Besuch in Alten- und Pflegeheimen möglich
Weiterhin wird auch das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen aufgehoben. Erlaubt wird ab dem 11. Mai eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person. Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der von der Einrichtung gestellt wird. Zu den Besuchern dürfen aber kein Kinder unter 16 Jahren gehören, verboten sind auch Personen mit Atemwegserkrankungen.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte, es sei ihr wichtig, dass den Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenheime und ihren Angehörigen eine Perspektive aufgezeigt wird. Wenn es aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sei, könnten die Seniorenheime die Besuchserlaubnis aber einschränken.
800 Quadratmetergrenze für Geschäfte fällt
Von Montag an dürfen außerdem alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen, sie müssen aber Auflagen einhalten. Bisher durften nur Buchläden, der Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte unabhängig von der Größe öffnen.
Friseure, Fußpflege und Kosmetik legen wieder los
Wie geplant dürfen auch Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen ab Montag öffnen.
Maskenpflicht wird modifiziert
Die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt wird modifiziert. Sie gilt künftig erst ab einem Alter von sechs Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist.
Öffnung von Spielplätzen: Städte und Landkreise entscheiden
Vorgesehen ist auch, dass Kinderspielplätze ab dem 8. Mai unter bestimmten Bedingungen wieder genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass die Landkreise das im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.
Kita-Notbetreuung wird erweitert
Zudem wird die Kita-Notbetreuung wie geplant erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben.
Sport im Freien ist eingeschränkt wieder möglich
Sachsen-Anhalt lässt Training in den Vereinen wieder zu, aber unter strengen Voraussetzungen. Sport ist nur im Freien und in Gruppen von maximal 5 Menschen erlaubt, ein Kontakt muss ausgeschlossen sein. Wettkämpfe bleiben verboten - Umkleidekabinen, Sportgaststätten und ähnliches gesperrt, Zuschauer sind verboten. Die Öffnung von Sportanlagen darf nur mit Zustimmung des Trägers der Sportanlage erfolgen. Damit folgt man Empfehlungen der Sportministerkonferenz, wie Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte. Einen konkreten Katalog wieder erlaubter Sportarten legt das Land nicht fest. Neben Beispielen wie Reiten, Tischtennis, Tennis, Leichtathletik und Rudern ist laut Stahlknecht auch Fußball-Training in Kleingruppen möglich - wenn Abstand gehalten wird.
Gottesdienste dürfen wieder stattfinden
Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen können ebenfalls wieder stattfinden. "Wir lassen den Kirchen und den Religionsgemeinschaften ihr Selbstorganisationsrecht, so wie es der Landtag auch hat", sagte Sozialministerin Grimm-Benne. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssten die Hygienestandards selbst umsetzen. Bisher waren Zusammenkünfte zu Gottesdiensten in Kirchen in Sachsen-Anhalt noch untersagt.
Museen und Gedenkstätten dürfen öffnen
Museen, Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken und Archive in Sachsen-Anhalt dürfen wieder öffnen, wenn sie die Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen einhalten.
Gastronomie bleibt vorerst geschlossen
Die Gastronomie in Sachsen-Anhalt bleibt weiter geschlossen. Bleibt die Zahl der Neuinfektionen aber niedrig, ist eine Öffnung ab dem 22. Mai geplant. Auch Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bleiben mit der neuen Verordnung bis zum 31. August verboten.
Tourismus bleibt untersagt
Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt bleiben untersagt. Fahrten zum Zweitwohnsitz in Sachsen-Anhalt und der Aufenthalt dort sind aber zulässig.
Hotels, Ferienwohnungen etc dürfen weiter keine Touristen beherbergen. Auch Fernbusreisen bleiben verboten.
Mit den neuen Regeln ist das von der Pandemie wenig betroffene Sachsen-Anhalt einer der Lockerungsvorreiter. Nach einer Schaltkonferenz von Bund und Ländern am Donnerstag hatte die Bundesregierung verkündet, dass die strengen Kontaktbeschränkungen weiterhin aufrecht erhalten bleiben sollen.
Ministerpräsident Haseloff sprach am Samstag von einem „erheblichen Schritt nach vorne“. Es gehe jetzt auch darum, die Wirkung der neuen Schritte zu testen. Gegebenenfalls müsse man wieder eingreifen. Sachsen-Anhalt habe aber Erfahrung mit dem Eindämmen von Corona-Hotspots, als Beispiele nante er Jessen und die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt (Harz). Die Quarantäne in der Unterkunft solle am Sonntag enden.
Hintergrund der Lockerungen sind die vergleichsweise geringen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt. Bislang ist der Erreger Sars-CoV-2 bei knapp 1600 Menschen nachgewiesen worden, täglich kommen wenige hinzu. Von Donnerstag auf Freitag etwa waren sieben Neuinfektionen registriert worden. 44 Infizierte sind bislang gestorben. (mz/dpa)