Novellierung beschlossen MDR-Staatsvertrag passiert in Sachsen-Anhalt den zweiten Landtag

Magdeburg - Mit Sachsen-Anhalt hat der zweite Landtag dem neuen Staatsvertrag zu Auftrag und Struktur des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zugestimmt. Mit den Stimmen der schwarz-rot-grünen Koalition wurde im Parlament in Magdeburg am Mittwoch erwartungsgemäß die Novellierung beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.
Der zuständige Medienausschuss hatte den Beschluss vorab empfohlen. Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, muss auch noch der Thüringer Landtag zustimmen; das Plenum behandelt das Ganze voraussichtlich noch in dieser Woche. Das Parlament in Sachsen hatte bereits im März Ja gesagt.
Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, regeln Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio - sie setzen zum Beispiel den Rahmen für die Programme und die Organisation von Intendanz und Gremien. Es geht dabei mit Blick auf die Pressefreiheit zugleich nicht um Programminhalte, dafür sind die Sender zuständig.
Für die ARD-Anstalten gibt es in den Sendegebieten eigene Staatsverträge - wie hier beim MDR. Es geht darin auch nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags - das ist in einem anderen länderübergreifenden Staatsvertrag geregelt.
Nach rund 30 Jahren wurde der MDR-Staatsvertrag modernisiert. Neuerungen gibt es etwa beim Aufsichtsgremium Rundfunkrat: Ganz neu sollen künftig Vertreter von Migrantenverbänden, von LSBTTIQ-Verbänden (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle, Queer) und der Sorben dabei sein. Es wird auch darauf geachtet, dass der Anteil von staatsnahen und staatlichen Vertretern nicht zu hoch ist.
Besonders strittig war die Frage, wie ausgeglichen die MDR-Ressourcen in den drei Ländern verteilt werden. Thüringen sah sich im Nachteil. Die Senderzentrale befindet sich in Leipzig. Im Staatsvertrag ist festgehalten, dass die Intendanz künftig darauf hinzuwirken habe, dass den Ländern ihre Anteile an den MDR-Einnahmen mittelfristig zugute kommen. Dazu sollen dann auch Berichte erstellt werden. (dpa)