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corona Maskenpflicht entfällt ab Montag in Sachsen-Anhalts Schulen

An den Schulen in Sachsen-Anhalt entfällt ab Montag die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts. Außerhalb des Unterrichts muss im Schulgebäude nach Angaben des Bildungsministeriums jedoch weiterhin eine Maske getragen werden.

06.03.2022, 14:16
An den Schulen in Sachsen-Anhalt entfällt ab Montag die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts.
An den Schulen in Sachsen-Anhalt entfällt ab Montag die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts. Foto: dpa/ZB/Symbol/Robert Michael

Magdeburg/dpa - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Lockerungen der Corona-Maßnahmen an den Schulen. Zwar gebe es derzeit unterschiedliche Meinungen von Lehrkräften und Eltern zu diesem Thema, sagte Landesvorsitzende Eva Gerth. «Insgesamt halten wir als GEW die Lockerungen aber für verfrüht. Die Inzidenzen im Land sind sehr hoch, wir haben aktuell viele Ansteckungen in den Schulen», sagte Gerth auf Anfrage.

Auch in der Politik ist das Ende der Maskenpflicht im Schulunterricht umstritten. Die Landtagsfraktion der Grünen forderte die Landesregierung zuletzt auf, am Mund-Nasen-Schutz festzuhalten. «Mit dem Ende der Maskenpflicht im Schulunterricht führt die Landesregierung ihre Strategie der Durchseuchung unserer Kinder fort und spielt dabei mit der Gesundheit dieser», sagte die bildungspolitische Sprecherin Susan Sziborra-Seidlitz. Gleichzeitig würden weitere Schulschließungen und Quarantänen ganzer Klassen in Kauf genommen.

Die AfD-Fraktion erklärte hingegen, dass die Maskenpflicht im Unterricht «von Anfang an eine unverhältnismäßige und grausame Maßnahme» gewesen sei und diese Maskenpflicht nie hätte eingeführt werden dürfen.

Ab Montag gibt es an den Schulen noch weitere Änderungen: Die Schnelltests werden von fünf auf drei pro Woche reduziert. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, empfiehlt das Bildungsministerium, dass die betroffene Klasse sowie das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht auf freiwilliger Basis wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wenn der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test oder einen Antigenschnelltest widerlegt wurde, könne diese Maßnahme wieder entfallen.