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Anzeige gegen Bildungsminister und alle Schulleiter
 
Generalstaatsanwalt: Maskenpflicht in Schule ist keine „Folter“

Aktualisiert: 28.4.2021, 13:26
Ein Mann aus Burg stellt Anzeige - weil er das Tragen einer Maske in Schulen als "Kindeswohlgefährdung" einschätzt.
Ein Mann aus Burg stellt Anzeige - weil er das Tragen einer Maske in Schulen als "Kindeswohlgefährdung" einschätzt. (Foto: dpa)

Naumburg - Nach dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine ähnliche Strafanzeige wegen der Corona-Maskenpflicht in Sachsen-Anhalts Schulen als unbegründet zurückgewiesen. Ein Mann aus Burg (Landkreis Jerichower Land) war den Angaben zufolge der Auffassung, die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzmasken stelle eine „Folter“, zumindest aber eine „Kindeswohlgefährdung“, dar. Dem sei nicht so, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.

Die Maskenpflicht resultiere aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz und der Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und sei daher generell rechtmäßig. Von einer konkreten Gefahr für eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder geistigen Entwicklung der Kinder beim Tragen von Atemschutzmasken könne nicht ausgegangen werden, erklärte der Sprecher. Dem Mann stehe es aber frei, gegen die Maskenpflicht auf dem Verwaltungsrechtswege vorzugehen. Den Angaben nach hatte er gegen den Kultusminister Sachsen-Anhalts, Marco Tullner (CDU), und alle Schulleiter im Land Anzeige erstattet.

Anlass war laut dem Sprecher der Beschluss eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar (Aktenzeichen: 9 F 148/21) Anfang April. Der Richter hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Der Fall sorgte für Aufsehen. Hingegen erklärte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Eilverfahren die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht für zulässig. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu treffen, hieß es zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft in Thüringen schaltete sich ein und geht der Frage nach, ob der Jurist seine Zuständigkeit überschritten hat. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung wurden Büro, Wohnung und Auto des Amtsrichters durchsucht. (dpa)