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Gasumlage Kostenanpassung für Verbraucher: Gasversorger in Sachsen-Anhalt heben Preise an

Mit steigenden Preisen müssen auch Verbraucher in Sachsen-Anhalt rechnen. Nun haben erste Energieversorger im Land die Weitergabe der Gasumlagen angekündigt und das schon sehr bald.

19.08.2022, 10:59
Unter anderem haben bereits die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) eine Erhöhung der Gaspreise für die Grund- und Ersatzversorgung angekündigt.
Unter anderem haben bereits die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) eine Erhöhung der Gaspreise für die Grund- und Ersatzversorgung angekündigt. Symbolfoto: Bernd Weißbrod/dpa

Magdeburg/Halle/dpa - Erste Energieversorger haben die Weitergabe der Gasumlagen zum 1. Oktober angekündigt - auch in Sachsen-Anhalt müssen Verbraucher mit einer Kostenanpassung rechnen. Die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) etwa haben am Freitag in einer öffentlichen Bekanntgabe eine Erhöhung der Gaspreise für die Grund- und Ersatzversorgung angekündigt. Auch per Brief sollten die Kundinnen und Kunden informiert werden. Darin enthalten sind auch die Umlagen für Gasbeschaffung, Gasspeicher und Bilanzierung.

Die gesetzlichen Regelungen erlaubten es aber nicht, die Umlagen sofort an alle Erdgaskunden weiterzugeben, teilte eine SWM-Sprecherin mit. Preisanpassungen seien zwar möglich, aber bei Festpreisverträgen sei die Weitergabe erst nach Ablauf der Preisgarantie möglich. "Alle Kunden mit Laufzeitverträgen erhalten spätestens sechs Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich (per Brief) die Preisanpassung mitgeteilt", so die Sprecherin.

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Weitergabe der Umlage bei Fernwärme in Sachsen-Anhalt noch nicht geregelt

Auch Kunden des städtischen Energieversorgers in Halle (EVH) haben Post bekommen. Der Versorger erhöht die Strom- und Erdgaspreise ebenfalls zum 1. Oktober. Die Umlagen sind dabei nach Angaben einer Sprecherin aber wegen der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe noch nicht berücksichtigt. Es werde also eine weitere Anpassung zur Weitergabe der staatlichen Umlagen folgen, über die Verbraucher rechtzeitig informiert werden sollen, hieß es.

Ab wann der ostdeutsche Gasversorger Mitgas die Umlagen an die Endkunden weiterberechnet, steht ebenfalls noch nicht fest. Aktuell laufen den Angaben des Unternehmens zufolge noch die Abstimmungen. Die Kunden sollen gemäß den vertraglichen Regelungen über die bevorstehenden Änderungen informiert werden.

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Bisher nicht geregelt ist die Weitergabe der Umlagen beispielsweise bei der Fernwärmelieferung. Stadtwerke, die ihre Fernwärme aus Erdgas erzeugten, könnten diese nicht so ohne Weiteres an ihre Fernwärme-Kunden weitergeben, so die Sprecherin der SWM.