Urlaub ist Ausnahme Der Plan von Haseloff: Vom Jakobsweg in die USA
Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts ist von Berufswegen viel unterwegs. Privat kommt Reiner Haseloff jedoch äußerst selten zum Reisen. Einen großen Reisewunsch gibt es dennoch.

Magdeburg/dpa - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kann sich in seinem Job nicht auf einen gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch berufen. Das Ministergesetz des Landes enthalte keine Regelung zu einem solchen Anspruch, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei in Magdeburg. Wie in den meisten Bundesländern orientiere man sich allerdings an den beamtenrechtlichen Regelungen. Hier läge der Anspruch bei etwa 30 Tagen, erklärte der Sprecher.
Von einem solchen Urlaubspensum sei der Ministerpräsident aber weit entfernt, sagte der Sprecher. „Urlaub beim Ministerpräsidenten ist die absolute Ausnahme.“ In den vergangenen zwei Jahren sei Haseloff praktisch nicht im Urlaub gewesen. Um Weihnachten und Ostern herum versuche er sich aber etwas Zeit für die Familie zu nehmen. Größere Termine würden dann nach Möglichkeit „geblockt“, sagte der Sprecher.
Bei den wenigen Urlaubsreisen vor der Pandemie ging es für den Landesvater meist für einen kurzen Wochentrip innerhalb Deutschlands in die Berge oder an die Küste. Auch ein verlängertes Wochenende sei hin und wieder vorgekommen. Im Ausland war Haseloff vor einiger Zeit unter anderem in England, um sich Kathedralen anzusehen, und in Spanien auf dem Jakobsweg. Den Plan von einer großen Reise in die USA mit der Familie konnte Haseloff laut Staatskanzlei wegen der Menge an Terminen bislang noch nicht umsetzen.
Die meisten Bundesländer haben in ihren Ministergesetzen keinen Mindestanspruch auf Urlaub verankert. In Bayern heiß es immerhin: „Die Mitglieder der Staatsregierung haben Anspruch auf angemessenen Erholungsurlaub.“ In Berlin haben Mitglieder des Senats und somit auch die Regierende Bürgermeisterin der Stadt einen Urlaubsanspruch von sechs Wochen.