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PANDEMIE Corona: Zwei neue Todesfälle im Altmarkkreis Salzwedel - Hier gilt ab Montag die 3G-Regel

Die Inzidenz im Altmarkkreis steigt weiter, die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern der Region steigt ebenfalls. Der Kreis reagiert mit einer Verordnung. Diese Regeln gelten ab Montag, 1. November, in der Region.

29.10.2021, 16:11
Eine Schülerin führt einen Corona-Schnelltest durch.
Eine Schülerin führt einen Corona-Schnelltest durch. Symbolfoto: dpa

Salzwedel (vs) - Wieder sind im Altmarkkreis Salzwedel zwei Patienten an oder mit dem Coronavirus gestorben. Dabei handelt es sich um eine 98-jährige Frau und einen 87-jährigen Mann aus Salzwedel. Zudem meldete das Robert-Koch-Institut am Freitag (29. Oktober) 48 Neuinfektionen in der Region. Die Infizierten kommen aus Arendsee, Gardelegen, Kalbe, Klötze, Beetzendorf-Diesdorf und Salzwedel.

Zwei der positiv Getesteten Personen sind unter 10 Jahre alt, sechs Personen zwischen 10-19 Jahre. Elf weitere Infizierte gehören zur Altersgruppe 20 bis 40 Jahre, neun sind zwischen 40 und 60 Jahre alt. Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der über 60-Jährigen mit 20 positiv Getesteten. Eine große Anzahl von Neuinfektionen betraf wieder ein Seniorenheim im Bereich Salzwedel.

18 Infizierte im Krankenhaus

Erhöht hat sich zudem die Zahl der Erkrankten, die stationär behandelt werden müssen. Es sind aktuell 18 Patienten mit einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion sowie drei Verdachtsfälle. Ein Patient befindet sich in intensivmedizinischer Behandlung. Für das gesamte Altmark-Klinikum gilt aktuell ein Besuchsverbot.

Der Altmarkkreis Salzwedel reagiert nun auf die weiterhin steigenden Fälle von Corona-Infektionen in der westlichen Altmark. Seit mittlerweile drei Wochen übersteigt der Inzidenzwert durchgängig den Wert von 35. Am Freitag lag die Inzidenz bei 348.

Nach Bewertung dieser Infektionslage hat der Landkreis nun eine neue Rechtsverordnung zum Schutz der Bürger erlassen, teilt die Behörde in einer Pressemitteilung mit. Die Verordnung gilt ab Montag (1. November).

Bei Frisörbesuch gilt die 3G-Regel

So wird ab Montag die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie oder der Fußpflege nur noch unter Anwendung der 3G-Regel möglich sein. Beispielsweise ist der Frisörbesuch im Altmarkkreis Salzwedel ab der kommenden Woche nur mit einem aktuellen Schnelltest, dem Impfnachweis oder dem Genesenennachweis möglich.

Zudem gilt in Innenräumen von Gaststätten, bei außerschulischen Bildungsangeboten, in soziokulturellen Begegnungsstätten, Kultur- und Sporteinrichtungen, Kinos, Spielhallen oder Spielbanken wieder die Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt allerdings für den Sportbetrieb im Freien.

Die neuen Verordnungen sind auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel veröffentlicht.