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Eindämmungsverordnung Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt verlängert

Sachsen-Anhalts Regierung hat eine weitere Verlängerung der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Schutzmaßnahmen gelten nun bis zum 23. Juli.

21.06.2022, 13:33
Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt ist bis zum 23. Juli verlängert worden.
Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt ist bis zum 23. Juli verlängert worden. Foto:dpa/Marijan Murat

Magdeburg/dpa - Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt ist bis zum 23. Juli verlängert worden. Damit muss in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen weiter ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg mitteilte. In den Einrichtungen sind auch weiter Coronatests Pflicht. Wer den öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen nutzt, muss auch weiterhin eine medizinische Maske tragen.

Ladeninhaber, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen vorschreiben, dazu gehören das Maskentragen oder Tests.