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Wegfall der Maskenpflicht Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt werden vorerst verlängert

Die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt ist bereits in vielen Bereichen gefallen. Das soll auch vorerst so bleiben, denn die Corona-Eindämmungsverordnung wird über den 30. April hinaus noch verlängert.

26.04.2022, 14:59
Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nur noch im Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nur noch im Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Stefan Sauer

Magdeburg/dpa - Die geltende Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Sachsen-Anhalt wird über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai verlängert. "Da ist keine große Bewegung drin", sagte ein Regierungssprecher nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Es sei lediglich die bereits entfallene Testpflicht an Schulen gestrichen worden. Die anderen Vorgaben bleiben bestehen.

Anfang April war die Maskenpflicht in vielen Bereichen entfallen. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nur noch im Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr.

Beim Einkaufen sowie in Restaurants und Freizeiteinrichtungen darf auf die Maske verzichtet werden. "Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen", teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.