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  7. Corona-Impfschäden in Sachsen-Anhalt: Anträge, Symptome und Hilfe für Betroffene

Hilfe für Betroffene Anerkennung von Corona-Impfschäden: So viele Anträge wurden im Land bereits gestellt

Millionen Covid-19-Schutzimpfungen sind in Sachsen-Anhalt schon verabreicht worden. Dauerhafte Gesundheitsprobleme machen aber nur wenige Geimpfte geltend. Ein Zwischenstand.

09.09.2022, 07:34
In Sachsen-Anhalt sind bislang nur wenige Anträge zur Anerkennung von Impfschäden eingegangen.
In Sachsen-Anhalt sind bislang nur wenige Anträge zur Anerkennung von Impfschäden eingegangen. Foto: Sven Hoppe/dpa

Halle (Saale)/dpa - In Sachsen-Anhalt sind bislang 160 Anträge zur Anerkennung von Impfschäden nach Covid-19-Immunisierungen eingereicht worden - bei mehr als 4,5 Millionen verabreichten Impfungen.

Corona-Impfschäden in Sachsen-Anhalt: Bislang 153 Anträge eingereicht

Bis zum 1. September stellten 153 unmittelbar Betroffene einen Antrag auf eine so bezeichnete Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts in Halle auf Nachfrage mitteilte. Elf Anträge seien von Hinterbliebenen gestellt worden.

Schäden nach Corona-Impfung: Diese Symptome werden genannt

Dabei werden demnach verschiedenste vorübergehende und dauerhafte Gesundheitsstörungen angegeben. Die Bandbreite reiche von Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Hautausschlag, Seh-, Konzentration- und Empfindungsstörungen bis hin zu Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Lungenembolie und Schlaganfall. Das seien nur Beispiele.

Bei drei Anträgen seien vorübergehende Gesundheitsstörungen von bis zu sechs Monaten Dauer anerkannt worden. Bei einem Antrag seien dauerhafte Gesundheitsstörungen von länger als einem halben Jahr mit einem Grad der Schädigungsfolgen von zehn Prozent anerkannt worden.

Anerkennung von Corona-Impfschäden: Großteil der Anträge in Sachsen-Anhalt abgelehnt

Die meisten Anträge aber wurden laut dem Landesverwaltungsamt bislang abgelehnt: Das betraf bisher 68 Anträge von unmittelbar Betroffenen und 5 Anträge von Hinterbliebenen.

Hauptgrund sei, dass die geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht auf die Schutzimpfung zurückgeführt werden konnten. 91 Anträge werden noch bearbeitet.

Bei anerkanntem Corona-Impfschaden: Diese Unterstützungen erhalten Betroffene

Wie das Landesverwaltungsamt weiter mitteilte, stehen Menschen mit anerkanntem Impfschaden und andauernden Gesundheitsschäden Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu. Welche Leistungen konkret in Betracht kommen, sei im Einzelfall zu prüfen.