Cannabis-Legalisierung Kiffen in Sachsen-Anhalts Freibädern: Erlaubt oder verboten? Was für Strafen drohen
Seit dem 1. April gilt deutschlandweit eine Teillegalisierung von Cannabis. An vielen Orten ist der Genuss von "Gras" erlaubt. Aber auch in Freibädern?
Magdeburg/Halle (Saale). - Wie geplant ist das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit treten unter anderem sogenannte Verbotszonen in Kraft, in welchen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gekifft werden darf. Welche Regelungen in Freibädern in Sachsen-Anhalt gelten.
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Freibäder in Magdeburg: Kiffen nicht erlaubt
"Der Konsum von Cannabis in den kommunalen Strand- und Freibädern der Landeshauptstadt ist grundsätzlich untersagt", heißt es von der Stadt Magdeburg auf Nachfrage. Die gesetzlichen Konsumverbote seien auch für die Schwimmbäder relevant, da in der Gegenwart von Personen unter 18 Jahren und in der Nähe von Spielplätzen oder Sportstätten kein Cannabis konsumiert werden darf, heißt es.
Das Grasverbot sei deswegen in der Haus- und Badeordnung der kommunalen Strand- und Freibäder (HBO) aufgeführt. "Die Kontrolle und Durchsetzung der Haus- und Badeordnung obliegt dem verantwortlichen Personal. Bei Verstößen kann das Personal vom Hausrecht Gebrauch machen", so die Stadt. Wer kifft, fliegt also raus.
Man folge damit auch der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, heißt es.
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Freibad Heidesee Halle: Cannabis-Konsum ab sofort untersagt
Gleiches gilt auch ab sofort am Heidesee bei Halle. Dort ist laut Medienberichten der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Freibadgelände streng verboten. Diese Maßnahme sei nach Angaben des Betreibers Mathias Nobel ergriffen worden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Besucher zu gewährleisten und das Freibad als einen Ort der Erholung und des Familienvergnügens zu bewahren.
Die Entscheidung folgte laut des Betreibers auf Beschwerden von Badegästen über den Cannabisgeruch.