Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt Abzocke in der Not: Wie Betrüger Pflegebedürftige ins Visier nehmen
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bekommt derzeit vermehrt Beschwerden über ungewollte Anrufe: Abzockfirmen melden sich gezielt bei Pflegebedürftigen und drängen ihnen teure Angebote auf. Wie die Masche funktioniert und wie man sich schützt.

Halle (Saale)/Magdeburg. - Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Betrugsmasche, bei der Firmen die Not und Unwissenheit von Pflegebedürftigen ausnutzen. "Aktuell melden sich immer wieder verzweifelte Ratsuchende, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde", teilt die Organisation mit.
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Demnach rufen die Betrüger besonders häufig pflegebedürftige Menschen in Sachsen-Anhalt an und bieten ihnen Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos sind. Dann rechnen sie selbst diese Leistung bei der Pflegekasse ab und erhalten dafür das Geld.
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Wie es von der Verbraucherzentrale heißt, werden oft Menschen angerufen, die eingeschränkt, älter oder allein sind. Die Betrüger würden ausnutzen, dass ihre potenziellen Opfer die Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. Bisher sei nicht klar, woher die Anrufer die Daten der Betroffenen haben, so die Verbraucherorganisation.
Firmen schwatzen Menschen Pflegekurse oder teure Hilfsmittel auf
Wie die Verbraucherzentrale erläutert, werden den Angerufenen besonders oft Pflegekurse für Angehörige und Pflegeboxen mit Hilfsmitteln aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen. "Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden", so die Verbraucherzentrale.
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Josefine Pönicke, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, rät allen, die einen solchen Anruf erhalten, sofort aufzulegen. "Dadurch verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot anzunehmen", sagt sie.
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Hat man während des Gesprächs einen Vertrag angenommen, sollte man ihn anschließend unverzüglich widerrufen. Ein Musterschreiben dafür bietet die Verbraucherzentrale an.
Verbraucherzentrale rät: Betroffene sollten Kontakt mit Pflegekasse aufnehmen
"Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann", erläutert Pönicke. "Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen."
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Auch die Verbraucherzentrale selbst kann in solchen Fällen weiterhelfen, Rat gibt es zum Beispiel am kostenfreien Beratungstelefon der Pflegerechtsberatung. Unter der E-Mail-Adresse [email protected] haben Verbraucher die Möglichkeit, ein kleines kostenloses Infopaket aus dem Bereich Pflegerecht anzufordern.
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Generell rät die Verbraucherzentrale Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, solche Angebote nicht am Telefon anzunehmen. Stattdessen sollten sie die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, die es in jeder Kommune gibt. Dort erteilten Experten qualifizierte Auskunft, welche Pflegekurse oder Hilfsmittel im Einzelfall sinnvoll sind. "Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden", so Pönicke.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem Beratungstelefon der Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter 0800-1003711 erreichbar - und zwar montags, donnerstags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr, dienstags zwischen 14 und 18 Uhr.