Vor der Landtagswahl AfD klagt gegen Verfassungsschutz
Magdeburg - Sachsen-Anhalts AfD wehrt sich vor der Landtagswahl gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die in Teilen rechtsextreme Partei habe eine Unterlassungsklage gegen den Inlandsgeheimdienst eingereicht, bestätigte Vize-Parteichef Hans-Thomas Tillschneider der MZ am Mittwoch.
Mit einer einstweiligen Anordnung will die AfD zudem erreichen, dass Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil weder beobachtet noch als Verdachtsfall einstuft. Im Januar hatte die MZ enthüllt, dass der Inlandsgeheimdienst den gesamten AfD-Verband zum Beobachtungsobjekt erklärt hatte - nach jahrelanger Prüfung sieht er die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall.
Laut AfD hat Sachsen-Anhalts Innenministerium bereits auf die Klage reagiert: Per Anwalt habe es erklärt, bis zum Urteil auf eine Beobachtung zu verzichten. Zudem habe der Verfassungsschutz zugesagt, die Partei nicht in seinem kommenden Jahresbericht zu erwähnen, sagte Tillschneider. Darin listet der Nachrichtendienst die gefährlichsten Extremistengruppen im Land auf, nennt Verfassungsfeinde teilweise mit Klarnamen.
AfD-Landeschef Martin Reichardt wertete die Reaktion des Verfassungsschutzes als ersten Teilerfolg: „Diese Reaktion des Ministeriums soll erkennbar dem
Erfolg unseres Antrags auf einstweilige Verfügung zuvorkommen."
Das Innenministerium in Magdeburg äußerte sich auf MZ-Anfrage weder zur Klage noch zum aktuellen Vorgehen des Verfassungsschutzes. Es bestritt die Aussagen der AfD allerdings nicht. Das passt zum bisherigen Vorgehen der Sicherheitsbehörden: Der Verfassungsschutz hat die Beobachtung der AfD bisher bewusst nicht öffentlich gemacht. Nach MZ-Recherchen darf der Geheimdienst nur über „gesichert rechtsextreme“ Gruppierungen auf seinem Radar berichten, etwa die NPD. Die AfD befindet sich derzeit in der Vorstufe dazu - der Status soll in Zukunft erneut überprüft werden. Seit Januar konnte der Verfassungsschutz aber bereits nachrichtendienstliche Mittel zur weiteren Aufklärung der Partei einsetzen: etwa das Abhören von Telefonen und das Mitlesen von E-Mails. Nach MZ-Recherchen sehen die Analysten des Inlandsgeheimdienstes bereits konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen in der Landespartei. (mz/Jan Schumann)