Einschränkungen rechtskräftig Gericht weist Antrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt zurück

Magdeburg/dpa - Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hat einen Antrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel zurückgewiesen. Die Regelung und die damit verbundene Prüfpflicht der 2G-Nachweise seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Antrag stammte laut Gericht von einem „Betreiber von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels“ und forderte die „Außervollzugsetzung von Paragraph 2a“ der aktuellen Eindämmungsverordnung. Dieser Teil der Verordnung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte unter anderem die Pflicht auf, nur geimpfte und genesene Kunden einzulassen und die Zugangsberechtigung zu prüfen.
Die Behörde in Magdeburg befand, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff darstelle. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit den Zugang zu bestimmten Angeboten von entsprechenden Nachweisen abhängig zu machen, könne nur dann erreicht werden, wenn das Land auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe, teilte das Gericht mit.