Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Verfassungsbeschwerde und Organklage
Dessau-Roßlau/dpa. - Die Zuständigkeiten des Gerichts mit Sitz in Dessau-Roßlausind in der Landesverfassung geregelt (Artikel 75).
Eine VERFASSUNGSBESCHWERDE können Bürger, Unternehmen, Verbändeoder Kommunen einlegen, wenn sie sich aufgrund «öffentlicher Gewalt»in Grundrechten verletzt fühlen. Wer das Bundesverfassungsgerichtanrufen will, muss fast immer zuvor den Instanzenweg bei den unterenGerichten durchlaufen haben. Von dieser Regelung gibt es ganz seltenAbweichungen. Nur in Ausnahmefällen kann auch ein Gesetz mit einerVerfassungsbeschwerde angegriffen werden - und zwar dann, wenn dersogenannte Beschwerdeführer selbst betroffen ist. Kommunen könnenVerfassungsbeschwerden wegen der Verletzung des Rechts aufSelbstverwaltung einlegen.
Eine ORGANKLAGE können die obersten Landesorgane wie Landtag,Landesregierung, Parteien, aber auch Fraktionen einlegen. Die Richtermüssen dann prüfen, ob die Betroffenen in ihren Rechten verletztworden sind, die ihnen die Verfassung wegen ihrer Sonderstellungverleiht. Eine Organklage wird auch als Organstreitantrag bezeichnet.