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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Kinder-Betreuung wird nach Bedarf entschieden

23.03.2003, 21:14

Halle/MZ/dre. - Die Einführung des neuen Kinderförderungsgesetzes hat in Sachsen-Anhalt einen Streit darüber hervorgerufen, wann Kindern ein Ganztagsplatz zusteht. Nach Lesart des Sozialministeriums reicht es nicht aus, dass beide Eltern arbeiten. Sind Vater oder Mutter trotz Berufstätigkeit früh genug zu Hause, um das Kind nach fünf Stunden aus Krippe oder Kita abzuholen, genüge ein Halbtagsplatz. Das hat Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley (FDP) im MZ-Telefonforum zum neuen Kinderförderungsgesetz erläutert. Einziges Kriterium für einen Ganztagsplatz sei der Bedarf.

Schematisierende gesetzliche Detailregelungen - nach täglichen Arbeitsstunden der Eltern etwa bei geringfügiger Tätigkeit - lehnt der Minister ab. Sie würden individuellen Gegebenheiten keine Rechnung tragen. "Träger von Krippe und Kitas sollen vor Ort im Einzelfall flexibel und eigenständig über Ganztags- oder Halbtagsbetreuung entscheiden können."