Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Erstes Schülergericht nimmt Gestalt an
Halle/MZ. - Das in Sachsen-Anhalt geplante Pilotprojekt Schülergericht rückt näher. Wo konkret Jugendliche bei kleineren Straftaten über Schüler urteilen sollen, das will Landesjustizministerin Angela Kolb (SPD) bis zum Jahresende festlegen.
Andere Bundesländer wie Bayern hätten mit diesem kriminalpädagogischen Jugendprojekt gute Erfahrungen gemacht, sagte sie gestern bei der Jahrestagung des Richterbundes Sachsen-Anhalt. Das Projekt erfordere von den beteiligten Jugendstaatsanwälten Engagement, denn diese treffen die Entscheidung, in welchen konkreten Ermittlungsverfahren gegen junge Straftäter die Schülergerichte beteiligt werden, erläuterte Kolb. Zielgruppe für die Schülergerichte sollen vornehmlich jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 17 Jahren sein, die nicht schon erheblich strafrechtlich vorbelastet sind. Mehrfach- und Intensivtäter würden daher von vornherein ausscheiden. Auch bei Personenschaden wird der bewährte Täter-Opfer-Ausgleich dem Schülergremium vorgezogen. "Verhandelt werden sollen nur minderschwere Taten wie zum Beispiel Kaufhausdiebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Fahren ohne Fahrerlaubnis", erklärte die Justizministerin. "Voraussetzungen sind immer, dass der Sachverhalt geklärt ist, ein Geständnis vorliegt und sowohl der Beschuldigte als auch die Erziehungsberechtigten mit der Behandlung der Tat vor dem Schülergericht einverstanden sind." Dort führten dann noch speziell zu schulende Jugendliche in Anwesenheit eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch und legen eine Sanktion fest. "Kommt der Beschuldigte der Sanktion nach, kann das Verfahren eingestellt werden", so Kolb.
Ihr zufolge gibt es viele positive Stimmen, die Schülergerichte für besonders geeignet halten, kriminellen Karrieren Jugendlicher möglichst frühzeitig entgegenzuwirken. Jugendliche legten auf die Meinung Gleichaltriger oft besonderen Wert, und die Reaktion von Altersgenossen auf ihr Fehlverhalten führe zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Tat.