Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Bisher wenig Verstöße gegen Rauchverbot geahndet
Halle/dpa. - In Sachsen-Anhalt sind bislang wenig Verstößegegen das Nichtraucherschutzgesetz geahndet worden. Das ergab eineUmfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa bei Kommunen des Landes. InHalle liegen derzeit nach Angaben der Stadt sieben Anzeigen vor.«Bisher wurden zwei Bußgeldbescheide erteilt, gegen die aberWiderspruch eingelegt worden ist», sagte Vize-Stadtsprecherin RiaSteppan. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Verstöße dagegenkönnen mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden. Im Oktober 2008hatte das Landesverfassungsgericht das Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen und Diskotheken aufgehoben.
Die Richter in Dessau-Roßlau verlangten eine gesetzlicheNeuregelung bis Ende 2009. Diese steht noch aus, wie dasSozialministerium mitteilte. Bei Anzeigen wegen des Verstoßes gegendas Nichtraucherschutzgesetz werden den Angaben zufolgeOrdnungswidrigkeitsverfahren auf den Weg gebracht. In Magdeburgwurden 2008 insgesamt 13 Bußgeldverfahren wegen solcher Verstößeeingeleitet. «Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes habenfestgestellt, dass sich die meisten Gaststätten und Lokale inMagdeburg an das Nichtraucherschutzgesetz halten», sagte Michael Reifvon der Pressestelle der Stadt.
Gastwirte haben in der kalten Jahreszeit für ihre rauchenden Gästevor dem Lokal «Wärmepilze» an die Aschenbecher gestellt, so inWernigerode, wie Stadtsprecherin Angelika Hüber berichtete. In derHarzstadt hat es den Angaben zufolge bisher keine Beschwerdengegeben. «Unsere Gastronomen richten sich auch streng nach demGesetz», sagte sie. In Naumburg (Burgenlandkreis) sind bei der Stadtbislang nur zwei Beschwerden eingegangen, denen auch extranachgegangen worden sei. «Im Allgemeinen werden Kontrollen zumNichtraucherschutz in regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehördeeingebunden», erklärt die amtierende Sprecherin der Domstadt, UndineRudolph. Mit einem Rundschreiben habe die Naumburger Gewerbebehördeinsbesondere die Inhaber von Ein-Raum-Gastronomie über die Regelungenaufgeklärt.
In Stendal werden Kontrollen von der Stadt auf Anzeigen hindurchgeführt. «Es wurden aber bisher noch keine Bußgeldverfahreneingeleitet», sagte Stadtsprecherin Sybille Stegemann. Allerdings seies mit der Beweislage auch verzwickt, wenn Anzeigen erst verspäteteintreffen und es dann abzuklären gilt, ob in der jeweiligenGastwirtschaft auch tatsächlich gegen das Nichtraucherschutzgesetzverstoßen wurde, hieß es auch in Dessau-Roßlau. Wenn Verstößebekanntwerden, werde dem nachgegangen, eine Art «Raucherpolizei» gebees dafür aber nicht, sagte eine Sprecherin der Bauhausstadt.