1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Saalekreis
  6. >
  7. Zoff um neue Schulleiterin: Zoff um neue Schulleiterin: Gesamtkonferenz sagt Nein - Schulamt pocht auf Paragrafen

Zoff um neue Schulleiterin Zoff um neue Schulleiterin: Gesamtkonferenz sagt Nein - Schulamt pocht auf Paragrafen

Von Claudia Crodel 06.11.2018, 12:58
Das Burggymnasium Wettin
Das Burggymnasium Wettin Holger John

Wettin - Am Burggymnasium in Wettin schlagen die Wellen hoch. Lehrer drohen mit Versetzungsanträgen. Schüler haben jede Menge Fragen zum Demokratieverständnis. Eltern befürchten, dass an der Schule eine Atmosphäre entstehen kann, die sich negativ auf das Arbeitsklima und das täglich Miteinander auswirken kann. Was ist geschehen?

Die Schulleiterstelle ist seit Beginn des neuen Schuljahres vakant, da die bisherige Amtsinhaberin zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand ging. Die nach einer Ausschreibung durch das Landesschulamt favorisierte Bewerberin fiel bei einer Abstimmung der Gesamtkonferenz mit 75 Prozent ablehnenden Stimmen durch.

Burggymnasium Wettin: Landesschulamt setzt „abgewählte“ Bewerberin auf die Schulleiterstelle

Doch das Landesschulamt als Arbeitgeber setzt eben diese Bewerberin auf die Schulleiterstelle. Das erfuhren die Lehrer sowie die zuvor schon an der Gesamtkonferenz beteiligten Eltern- und Schülervertreter jetzt bei einer Dienstberatung. „Zwei Referenten des Landesschulamts teilten mit, dass die Wahl der Gesamtkonferenz keine Wahl gewesen sei, sondern lediglich eine Meinungsabfrage“, berichtete die Schulgemeinschaft der MZ. Anwesende bei der Dienstberatung fragen nun, warum im Landesschulgesetz im Paragraph 31 von einer Wahl durch die Gesamtkonferenz gesprochen werde und warum diese dann überhaupt stattgefunden habe.

Der Schulfachliche Referent des Amtes habe gesagt, dass der Paragraf des Schulgesetzes schon immer falsch sei und man es lediglich versäumt habe, ihn in der in diesem Jahr herausgegebenen neuen Fassung des Gesetzes entsprechend anzupassen. Hat der Gesetzgeber da einen Fehler gemacht? Und wie kann es sein, dass eine so deutliche Ablehnung der Kandidatin einfach ignoriert wird? Schließlich habe man sachliche Gründe für die Wahlentscheidung vorgebracht.

Landesschulamt und Kultusministerium berufen sich auf den höherrangigen Paragraphen

Das sehen Landesschulamt und Kultusministerium anders, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervorgeht. Sie berufen sich auf den höherrangigen Paragraphen 33, Absatz 2, des Landesschulgesetzes, in dem es darum geht, dass für das Personalauswahlverfahren gilt, dass Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen sind. Um das festzustellen, gebe es dienstliche Beurteilungen, bei denen eine Vielzahl von Kriterien zu einer Gesamtbewertung führt. „Solche Beurteilungen sind wesentlich belastbarer gegenüber persönlichen Eindrücken und Meinungen, mit welchen eine Gesamtkonferenz möglicherweise argumentiert.“

Wenn die Bestenauswahl ergebe, dass nur ein Bewerber der Gesamtkonferenz vorgestellt werden darf, „bleibt der Gesamtkonferenz wegen der Bindung an Paragraph 33, Absatz 2, nur noch die Möglichkeit, ein Votum zu dieser Schulleiterbesetzung abzugeben. Das Votum ist dann Auftrag an den neuen Schulleiter, im zukünftigen Wirken die Schulgemeinschaft für sich zu gewinnen und gemeinsam die Schulentwicklung erfolgreich zu gestalten“, heißt es in der Mitteilung von Landesschulamt und Ministerium.

Schulleiter in Wettin: Details zum Auswahlverfahren wollte das Landesschulamt nicht nennen

Das bedeute aber, dass auch die Schulgemeinschaft den Respekt vor der durch die dienstliche Beurteilung nachgewiesenen Qualifikation des neuen Schulleiters aufbringt und sich der Zusammenarbeit stellen muss.

Details zum Auswahlverfahren wollte das Landesschulamt aufgrund des Dienstgeheimnisses bei Personalfragen nicht nennen. Doch es teilt mit: Zur Besetzung der Schulleiterstelle am Gymnasium Wettin sei Almuth Roennecke vorgesehen. Die promovierte Lehrerin wechsle aus der Funktion einer stellvertretenden Schulleiterin an einem Gymnasium auf den Schulleiterposten in Wettin.

Versetzungsanträge aus der Lehrerschaft des Burggymnasiums lägen dem Landesschulamt übrigens bislang nicht vor. (mz)