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Aktuelle Regeln im Überblick Welche neuen Lockerungen ab Dienstag im Saalekreis in Kraft treten

Von Robert Briest 08.06.2021, 10:30
Auch im Saalekreis treten neue Lockerungen in Kraft
Auch im Saalekreis treten neue Lockerungen in Kraft (Foto: imago images/Westend61)

Merseburg - Es ist eine Zahl mit Seltenheitswert in den vergangenen Monaten. Der Saalekreis verzeichnete am Montag null Neuinfektionen. Wichtig war aber auch noch eine andere Zahl: Der Inzidenzwert lag bei 16 und damit den fünften Tag in Serie unter der Marke von 35. Damit sind die erst seit Sonntag, als der Kreis die 50er-Grenze dauerhaft passierte, geltenden Regeln schon wieder passé. Neue Lockerungen greifen. Deshalb hier die ab Dienstag gültigen Regeln:

Kontaktbeschränkungen:

Seit Sonntag durfte sich ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Ab Dienstag ist nun Mannschaftsstärke erlaubt. Eine Person darf sich mit zehn weiteren treffen. Nicht mitgezählt werden dabei zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte. Für letztere beiden Gruppen gilt im Folgenden auch, dass sie von Testpflichten ausgenommen sind.

Einkaufen:

Wichtigste Änderung beim Einzelhandel ist, dass nun auch in Geschäften, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, keine Anwesenheitsnachweise mehr notwendig sind. Termin- und Testpflicht waren bereits zuvor weggefallen. Es bleibt die Pflicht zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken. Die Kundenzahl bleibt auf einen Kunden je zehn Quadratmeter begrenzt.

Dienstleistungen:

Friseursalons und Co. dürfen ohne Test besucht werden. Es gilt weiterhin Maskenpflicht.

Gastronomie:

Für die Außengastronomie, also Freisitze und Biergärten, entfällt die Testpflicht. Für Besuche in Innenräumen gilt sie weiter, allerdings entfällt dort nun die abendliche Sperrstunde. Pro Tisch dürfen entsprechend der Kontaktbeschränkungen maximal elf Gäste sitzen.

Freizeit:

Der Besuch von Freibädern ist nun ohne vorherigen Schnelltest oder entsprechende Impf- respektive Genesungsnachweise möglich. Für Hallenbäder bleiben die jedoch ebenso notwendig wie für Saunen, die nun öffnen dürfen, wenn es keine Aufgüsse gibt. Museen können öffnen, Theater, Kinos und professionell organisierte Sportveranstaltungen bis zu 250 Besucher innen und 500 außen empfangen – jeweils mit Testpflicht. „Tanzlustbarkeiten“ dürfen draußen von 6 bis 22 Uhr getestete Gäste bespaßen. Konzerte und Proben von Gesangsgruppen, Chören und Orchestern sind im Innen- und Außenbereich unter bestimmten Bedingungen zulässig. An professionell organisierten Veranstaltungen dürfen drinnen 100 und draußen 250 Menschen teilnehmen. Bürger- und Mehrgenerationenhäuser können für Gruppen mit bis zu 25 Getesteten öffnen. (mz)