Versickerung von Regenwasser Versickerung von Regenwasser: Gutachten spaltet Stadt und Abwasserbetrieb

Kötschlitz - Bis auf den letzten Platz war der Raum im Gemeindeamt in Kötschlitz gefüllt. Auf der Suche nach Antworten waren die Kötschlitzer am Dienstag zur Ortschaftsratssitzung geströmt. Auf der Tagesordnung stand das Gutachten, das Aufschluss über die Versickerung des Regenwassers in ihrer Ortschaft gibt. Es soll als Grundlage dienen, um die Niederschlagswasserbescheide entweder aufzuheben oder zu senken. Auch eine Auflösung des Abwasserbetriebes Luppe-Aue, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und Tochter der Stadt Leuna, wurde an diesem Abend diskutiert.
Tiefe Gräben zwischen Stadt und Abwasserbetrieb
Eines war aber schnell klar, der Graben zwischen Stadt und Abwasserbetrieb ist tief. Sogar was die Interpretation des Gutachtens angeht, waren sich die beiden Parteien nicht einig. Sowohl AöR-Vorstand Rüdiger Patzsch samt Anwalt als auch Leunas Bürgermeisterin Dietlind Hagenau (parteilos) waren zur Sitzung erschienen. Während Bauamtsleiter Silvio Lämmerhirt die Ergebnisse erklärt, schüttelt Patzsch immer wieder mit dem Kopf. Irgendwann meldet sich Patzsch zu Wort und widerspricht Lämmerhirt, von da an berichtet dieser nur noch „aus Sicht der Stadt“.
Bürger spüren die Uneinigkeit
Auch die Bürger spüren die Uneinigkeit. „Woran sollen wir glauben“, fragt ein Anwohner. Denn während Patzsch argumentiert, dass das Gutachten erst von der unteren Wasserbehörde geprüft werden müsse und eine Vorstellung der Ergebnisse verfrüht ist, heißt es von Hagenau, dass sich die Anwohner zurücklehnen könnten. „Die AöR muss ihnen nachweisen, dass sie nicht versickern können“, so Hagenau. Es ist die eine Frage, die für jeden Betroffenen einzeln beantwortet werden muss: Kann das Regenwasser versickern oder abgeleitet werden oder kann durch bauliche Veränderungen dafür gesorgt werden, dass das Wasser doch noch auf dem eigenen Grundstück versickert? Es wird am Ende wohl eine Einzelfallprüfung bleiben.
Stadt: 70 Prozent der Bescheide aufheben
Das Gutachten hat farblich gekennzeichnet, wo eine Versickerung ohne Probleme möglich ist, und wo etwas getan werden muss oder wo gar keine Versickerung möglich ist. Bernd Glaschke, Vorstand der Interessengemeinschaft, wollte es dann genau wissen: „Was passiert mit den Bescheiden? Was kann ich meinen Mitgliedern dazu sagen?“ Nach Einschätzung der Stadt sollen etwa 70 Prozent der Bescheide komplett aufgehoben, 30 Prozent gemindert werden. „Die verbleibenden Beiträge müssen nur dann bezahlt werden, wenn die Gebühren nicht ausreichen, um die Kosten zu decken“, so Hagenau.
Die nächste Maßnahme ist für die Bürgermeisterin dann sogleich die Auflösung der AöR. Es habe sich gezeigt, dass sich die AöR als Organisationsform „nicht bewährt hat“, besonders mit Blick auf das vergangene Dreivierteljahr. Daher sehe Hagenau einen Regiebetrieb als Lösung. Dabei versicherte sie, dass das Finanzvermögen, das die Anwohner der AöR gezahlt haben, nicht verloren ginge. Das nämlich befürchtet Patzsch. (mz)