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Schwestern vor Gericht Schwestern vor Gericht: Hat Pflegedienst aus Mücheln bei Abrechnungen betrogen?

Von Robert Briest 02.12.2019, 07:00
Der Angeklagten droht wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe.
Der Angeklagten droht wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe. Briest

Halle (Saale)/Mücheln - Pflegedienste sind verpflichtet, Fachpersonal wie Altenpfleger, Krankenpfleger oder Krankenschwestern einzusetzen. Nur dann können sie ihre Leistungen auch entsprechend bei den Pflegekassen abrechnen. Werden die Patienten zwar versorgt, aber nicht durch entsprechend mit Zertifikaten ausgestattete Mitarbeiter, der Pflegedienst rechnet die Leistungen dennoch gegenüber den Kassen ab, so gilt dies als Betrug. Genau wegen dieses Vorwurfs müssen sich seit Donnerstag zwei Frauen aus Mücheln vor dem Landgericht Halle verantworten.

Pflegedienstleiterin aus Mücheln sollen betrogen haben

Sie sollen, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, zwischen 2013 und 2014 gleich in 30 Fällen Leistungen unerlaubt abgerechnet haben. Die drei betroffenen Kassen hätten deshalb 51.000 Euro zu Unrecht bezahlt. Die beiden Angeklagten, zwei Schwestern, die eine 56, die andere 50 Jahre alt, hatten gemeinsam einen Pflegedienst in der Geiseltalstadt betrieben. Die ältere habe als Pflegedienstleiterin gewirkt, die jüngere habe sich vorrangig um die Abrechnung gekümmert, sagte die Staatsanwältin.

Richter zeigte Verständnis für angespannte Personalsituation im Pflegebereich

Sie warf den beiden vor Leistungen abgerechnet zu haben, die gar nicht oder durch nicht qualifiziertes Personal erbracht worden seien. Teilweise hätten sie dafür die Mitarbeiter dazu veranlasst, für nicht von ihnen erbrachte Leistungen ihr Kürzel zu setzen, teilweise hätten sie auch im Namen der Mitarbeiter selbst gekürzelt. Laut Staatsanwältin war das nicht qualifizierte Personal auch teilweise allein unterwegs, versorgte Wunden oder wechselte Blasenkatheter, was bei einigen Patienten zu Schmerzen geführt habe.

Nach der Anklageverlesung folgte beim Prozessauftakt zunächst eine längere Unterbrechung. Der Anwalt der älteren Schwester hatte um ein Rechtsgespräch gebeten. Mit Erfolg. Als das Gericht eine halbe Stunde später wieder zusammentrat, verkündete der Vorsitzende Richter eine Absprache. Das Gericht sichert zu, dass das Strafmaß zwischen einem und zwei Jahren Freiheitsstrafe liegen wird, ausgesetzt zur Bewährung. Der Richter zeigte durchaus Verständnis für die angespannte Personalsituation im Pflegebereich. „Man muss sehen, dass Pflegenotstand herrscht. Ich glaube auch nicht, dass hier jemand reich geworden ist.“

Schwester vor Gericht: Frauen wollten Pflegedienst am Laufen halten

Vielmehr vermutete er anhand der Aktenlage, dass die Angeklagten versucht hätten, das Unternehmen am Laufen zu halten, dabei aber Wege beschritten hätten, die man nicht nehmen sollte, vergleichbar mit der Unterschlagung von Arbeitgeberanteilen. Das sei dennoch nicht zu entschuldigen. Auch angesichts der Vielzahl der angeklagten Taten.

Vier Fälle wurden am Donnerstag eingestellt – erklärte er, dass die Strafe am Ende im oberen Bereich des vereinbarten Rahmens liegen könne. Der kommt aber nur dann zum Tragen, wenn die beiden Angeklagten ein umfassendes Geständnis ablegen. Dies soll wohl kommende Woche erfolgen. Dann sollen auch erste Zeugen gehört werden. Aufgrund der Vereinbarung wird das Gericht allerdings weniger Zeugen hören, als ursprünglich geplant. (mz)