Oma glaubt Enkelin nicht Oma glaubt Enkelin nicht: Mutter weist den Missbrauchsvorwurf gegen ihren Sohn zurück
Halle (Saale)/Braunsbedra - Sie könnten sich das überhaupt nicht vorstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran sei. Darin waren sich Mutter und Schwester des Angeklagten am Montagmorgen vor dem Landgericht Halle einig. Der 41-jährige Braunsbedraer muss sich dort seit Ende März wegen des Missbrauchs von Kindern verantworten.
Er soll von 2009 bis 2016 zunächst seine Stief-, später dann auch seine pubertierende eigene Tochter mehrfach an Ober- und Unterkörper unsittlich angefasst haben. Dies hatten die beiden Schwestern gegenüber der Polizei ausgesagt und so den Prozess gegen den Mann ins Rollen gebracht.
Stief-Oma: Die Mädchen haben sich das ausgedacht
Ihre (Stief-)Oma schenkt ihren Darstellungen allerdings keinen Glauben. Die Mädchen hätten sich das ausgedacht, behauptete sie. Vor Gericht erklärte sie: Ihr Sohn sei ein ganz guter Vater. „Er hat sich immer gut um die Kinder gekümmert.“ Sie vermutet eine Intrige gegen ihren Sohn mit dem Ziel, dass die Mädchen keinen Kontakt mehr zu seiner Familie haben.
Seit der Trennung ihres Sohnes von der Mutter der beiden Schwestern, sei die gemeinsame Tochter des Paares nicht mehr zu ihr, also zur Oma, gekommen. Sie habe ihr geschrieben, dass sie nicht mehr kommen dürfe.
Mutter des Angeklagten widersprach Darstellungen der Stieftochter
Die Mutter des Angeklagten widersprach auch Darstellungen der Stieftochter zu den ersten beiden vorgeworfenen Taten, die sich im Zuge einer Reise nach Hamburg 2009 ereignet haben sollen. Laut Anklage, die sich auf die Aussagen der Mädchen stützt, soll der 41-Jährige übergriffig geworden sein, als er sich die Couch mit seiner Stieftochter geteilt habe. Die Oma behauptet nun jedoch, dass die beiden Mädchen sowohl in ihrer Wohnung in Halle als auch am Folgetag in Hamburg bei ihr geschlafen hätten.
Die anschließend vernommene Polizistin des Reviers Merseburg, die die Ermittlungen hauptsächlich geführt hatte, schilderte die Aussagen der Mädchen, die ihr gegenüber nicht nur von den Übergriffen berichtet hätten, sondern auch davon, dass der Vater gegen den Wunsch der Stieftochter immer wieder ins Bad gekommen sei, wenn sie darin badete.
Polizistin: Die beiden Mädchen haben bei der Aussage einen ruhigen Eindruck gemacht
Die beiden Mädchen hätten bei der Aussage einen ruhigen Eindruck gemacht, die Stieftochter habe Tränen in den Augen gehabt, erklärte die Polizistin, die bei Detailfragen des Gerichts jedoch häufiger passen musste.
Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht bisher bestritten. Auch er vermutete Intrige wegen des Sorgerechtsstreits. Die ermittelnde Beamtin sah dafür allerdings keine Anhaltspunkte. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. (mz)