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Nach Kritik an Nutzungsauflagen Nach Kritik an Nutzungsauflagen: Landkreis erlässt Verfügungen für Schkopauer Seen

Von Melain van Alst 20.07.2020, 10:32
Idyllisch sind die Seen in der Gemeinde Schkopau.
Idyllisch sind die Seen in der Gemeinde Schkopau. Katrin Sieler

Schkopau - Pünktlich zum Ferienbeginn hat der Landkreis, wie bereits angekündigt, die Allgemeinverfügungen für den Wallendorfer und Raßnitzer See erlassen. Damit ist nun das Baden an dafür vorgesehenen Stellen seit dem 17. Juli offiziell wieder möglich. Grundsätzlich, so die Mitteilung des Landkreises, habe sich an dem Wortlaut der Allgemeinverfügungen aus dem Vorjahr nichts geändert. Dadurch gelte auch wie im Vorjahr, dass die Verfügungen nur bis 30. September in Kraft sind. Das solle sich allerdings zukünftig ändern: Für das kommende Jahr werden zwei unbefristete Verfügungen erarbeitet.

Nach Kritik an Nutzung der Seen: Landkreis erlässt Verfügungen

Die amtlichen Dokumente regeln neben dem Baden auch das Befahren der Seen mit kleinen Booten, die eine maximale Leistung von 5 PS haben. Das ist auf Teilen des Wallendorfer Sees gestattet, auf dem Raßnitzer See aber nicht. „Unser Ziel ist es, mit den nächsten Allgemeinverfügungen auch das Befahren des Raßnitzer Sees unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Hierfür ist jedoch die Anpassung des Regionalen Entwicklungsplans durch die dafür zuständige Regionale Planungsgemeinschaft notwendig“, sagt Landrat Hartmut Handschak.

Unterdessen arbeitet auch die Gemeinde Schkopau zusammen mit ihren politischen Gremien an einer entsprechenden Badeordnung, die das Verhalten vor Ort regelt und die auf die Verfügungen aufbauen soll. Noch nicht gänzlich geklärt ist, ob die Badeordnung für die drei Seen in Wallendorf, Raßnitz und Hohenweiden gelten soll oder nur für die ersten beiden genannten. (mz)