Gemeinsame Drehleiter?Gemeinsame Drehleiter?: Es gibt Gemeinden im Saalekreis, wo dies klappt

Braunsbedra - Eine Drehleiter für 680.000 Euro: Eine kostspieliges Anschaffung, um die die Stadt Braunsbedra aber nicht umhin kommt. Die Stadt hatte gehofft, die immensen Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen und wollte die Stadt Mücheln ins Boot holen, die ebenfalls eine solches Fahrzeug anschaffen muss.
Die Anfrage beim Landkreis endet jedoch mit einer Enttäuschung. Ein gemeinsames Fahrzeug sei nicht möglich. Stattdessen müssten beide Kommunen jeweils eine eigene Drehleiter kaufen. Andere Städte im Saalekreis konnten dagegen kooperieren und helfen sich inzwischen bei Einsätzen, wo eine Drehleiter gebraucht wird.
Stadtrat Braunsbedra will über den Kauf einer Drehleiter im Jahr 2021 entscheiden
In seiner Dezember-Sitzung will der Stadtrat Braunsbedra über den Kauf einer Drehleiter im Jahr 2021 entscheiden. Der Fördermittelantrag dafür muss bis Anfang Januar 2019 beim Land gestellt werden. Es geht um eine Investition in Höhe von 680.000 Euro, die das Land mit 270.000 Euro unterstützen würde. Den Löwenanteil von 410.000 Euro muss Braunsbedra aus eigener Tasche zahlen.
Das stieß in der Vorberatung im Hauptausschuss auf Unverständnis. Denn wenn in der Vergangenheit von der Anschaffung einer Drehleiter die Rede war, wurde stets überlegt, dies gemeinsam mit dem benachbarten Mücheln zu tun und sich die Kosten zu teilen. Das sei gegenstandslos geworden, teilte Braunsbedras Ordnungsamtsleiterin Marion Eckner nun mit. Seitens des Kreises sei klargestellt worden, dass aufgrund der Einhaltung der Hilfsfrist - nach Alarmierung muss eine Feuerwehr binnen zwölf Minuten am Einsatzort sein - jede der beiden Kommunen künftig eine Drehleiter vorhalten müsse.
„Andere Städte können doch auch eine Drehleiter gemeinsam nutzen.“
Tatsächlich bestätigt die Kreisverwaltung auf MZ-Nachfrage, dass nicht nur für ein Feuerwehr-Einsatzfahrzeug die Zwölf-Minuten-Hilfsfrist gilt, sondern auch für eine Drehleiter zur Menschenrettung. Denn es gebe in jedem Ortsteil der Stadt Braunsbedra Gebäude, wo im Notfall eine Drehleiter zur Personenrettung zum Einsatz kommen müsse. Es sei für Braunsbedra „unabweisbar“, sie vorzuhalten. Gleiches gelte für Mücheln. Darüber konnte der Braunsbedraer Stadtrat und Krumpaer Ortsbürgermeister Arno Heydenreich (SPD-Fraktion) nur mit dem Kopf schütteln. „Andere Städte können doch auch eine Drehleiter gemeinsam nutzen.“
Der Unterschied besteht jedoch darin, ob eine Drehleiter gemeinsam gekauft oder genutzt wird. „Mir ist aus der näheren Umgebung nicht bekannt, dass zwei Kommunen ein Fahrzeug gemeinsam gekauft hätten“, sagt Kreisbrandmeister Robby Stock. Wohl bekannt sind aber die beiden Kooperationen zwischen Bad Dürrenberg und Leuna sowie Querfurt und dem Weida-Land. „Das Auto gehört jeweils einer Stadt und die andere beteiligt sich an den Kosten.“
Im Gegenzug rückt die Drehleiter bei Bedarf in das Weida-Land aus
So zahlt das Weida-Land jährlich 7.500 Euro, 15 Jahre lang, und unterstützt dadurch Querfurt mit 112.500 Euro. Im Gegenzug rückt die Drehleiter bei Bedarf in das Weida-Land aus. „Das klappt wirklich gut. Wir haben das Fahrzeug aber unabhängig und lange vor der Kooperation bestellt“, sagt Querfurts Stadtwehrleiter Enrico Zeugner.
Ähnlich funktioniert auch die Kooperation zwischen Bad Dürrenberg und Leuna. Die Risikoanalyse der Stadt Leuna sehe zwar eine Drehleiter vor, doch vor Jahren wurde die Entscheidung getroffen, nicht die Kosten für eine Anschaffung auf sich zu nehmen, sondern sich an denen für die Drehleiter der benachbarten Stadt zu beteiligen. Und die sind auch nach Anschaffung des Fahrzeugs nicht gering. Zehn Jahre ist der Hubrettungssteiger nun in Betrieb und musste in diesem Jahr zur Revision. Kosten: 110.000 Euro.
Innenministerium weist darauf hin, dass die Frist von zwölf Minuten einzuhalten ist
Grundsätzlich weist das Innenministerium darauf hin, dass die Frist von zwölf Minuten einzuhalten ist. Gleichzeitig wird anerkannt, dass das nicht immer möglich ist. In Kommunen, die sich eine Drehleiter teilen, ist es kaum möglich Einsätze immer innerhalb der Frist zu gewährleisten.
Letztlich empfahl der Hauptausschuss aus Braunsbedra mit Bedenken dem Stadtrat, der Vorlage zuzustimmen. Man war sich einig, dass die Feuerwehr und ihre Ausstattung eine Pflichtaufgabe einer Stadt ist. Befürchtet wurde aber auch, dass bei einer solchen Investition anderen in Braunsbedra auf der Strecke bleiben könnte. (mz)